Sachsens Justizministerin pocht auf Abschaffung von Paragraf 188

11. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Sachsen: Debatte um Beleidigungen

() – Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) fordert die Abschaffung des Tatbestands der Politikerbeleidigung. Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs verfehle seine intendierte Wirkung, begründete sie ihre Forderung.

Wie Geiert dem „Spiegel“ sagte, habe man mittlerweile die Situation, dass insbesondere Spitzenpolitiker in die Schlagzeilen gerieten, weil vermeintliche Kleinigkeiten oder Bagatellen tatsächlich strafbewehrt seien. Gleichzeitig hätten die vielen Tausend Kommunalpolitiker, um deren Schutz es vor allem gehen sollte, nichts davon. Die Beleidigungen blieben in der Kommunalpolitik im Alltag, wie sie sind. Fälle von Kommunalpolitikern hätten auch in der Strafverfolgung keine große Bedeutung, da gehe es meistens um Bundes- oder Landespolitiker. „Das fühlt sich für viele an, wie ein Zweiklassenstrafrecht“, sagte Geiert weiter.

Sie führte aus, dass man den normalen Beleidigungstatbestand in Paragraf 185 für die allgemeine Bevölkerung habe. Aus ihrer Sicht sei das ausreichend, und zwar für alle gleichermaßen – egal ob Spitzenpolitiker oder Bürger. Bundes- und Landespolitiker könnten Menschen beschäftigen, die sich um die Strafverfolgung von Beleidigungen kümmerten und das Internet durchforsteten. Oft fragten auch die Staatsanwaltschaften an, ob ein Strafantrag gestellt werden solle oder nicht. Oder sie würden aus eigenem Ermessen tätig. Geiert fügte hinzu, wenn sie sich in die Lage versetze, möchte sie schon selbst entscheiden, ob sie Strafantrag stelle oder nicht, wenn eine Beleidigung gegen sie im Netz kursiere.

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Die CDU-Politikerin legt der an diesem Donnerstag in beginnenden Justizministerkonferenz eine Initiative zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs vor. Dieser stellt gegen „Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ unter Strafe.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Sachsens Justizministerin Constanze Geiert fordert die Abschaffung des Tatbestands der Politikerbeleidigung (Paragraf 188 StGB).
  • Begründung: der Paragraf verfehlt seine Wirkung und schützt insbesondere Kommunalpolitiker nicht.
  • Geiert bringt eine Initiative zur Abschaffung des Paragrafen 188 zur Justizministerkonferenz in Hamburg ein.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Sachsen, Bundes- und Landespolitiker, Kommunalpolitiker
  • Halber Abschaffung des Paragrafen 188, Antrag zur Justizministerkonferenz in Hamburg
  • Wahrnehmung von Zwei-Klassen-Strafrecht in der Bevölkerung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Abschaffung des Tatbestands der Politikerbeleidigung gefordert, da er seine Wirkung verfehlt.
  • Beleidigungen in der Kommunalpolitik werden nicht ausreichend berücksichtigt, während Spitzenpolitiker durch Bagatellen in den Fokus geraten.
  • Vorschlag zur Gleichbehandlung aller Bürger hinsichtlich des Beleidigungstatbestands, da der bestehende Paragraf als Zweiklassenstrafrecht empfunden wird.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Abschaffung des Tatbestands der Politikerbeleidigung wird gefordert.
  • Initiative zur Streichung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs wird vorgelegt.
  • Schutz für Kommunalpolitiker soll verbessert werden.
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