Mehrere Länder gegen Abschaffung von Politiker-Beleidigungsparagraf
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik in Berlin: Diskussion zur Beleidigungsschutzgesetzgebung
Berlin () – In der Debatte über eine mögliche Abschaffung des Straftatbestands der Politiker-Beleidigung (Paragraf 188 StGB) haben sich vor der Justizministerkonferenz mehrere Bundesländer gegen eine Streichung der Regelung ausgesprochen. Das berichtet die „Bild“.
Demnach lehnt Bremen einen entsprechenden Vorstoß aus Sachsen ab. „Bremen tendiert eindeutig dazu, den Antrag abzulehnen“, teilte der Bremer Justizsenat der Zeitung mit. Der Straftatbestand sei eingeführt worden, um den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern zu signalisieren, dass der Staat Beeinträchtigungen ihrer Arbeit nicht als private Angelegenheit betrachte. Diese Zielsetzung bestehe weiterhin.
Auch Nordrhein-Westfalen sieht eine Abschaffung kritisch. Das Justizministerium erklärte, eine ersatzlose Streichung des Paragrafen sei das falsche Signal in dieser Zeit. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte der „Bild“: „Natürlich müssen Personen des öffentlichen Lebens Kritik aushalten können und natürlich schützt das Strafrecht jeden Bürger. Aber wir müssen die aktuelle gesellschaftliche Realität sehen: Angesichts der Welle von Hass und Hetze, die gerade über ehrenamtliche Kommunalpolitiker hereinbricht, ist jetzt schlicht der falsche Zeitpunkt, um rechtliche Schutzschilde ersatzlos abzubauen.“
Auch das Land Niedersachsen äußerte sich skeptisch zu einer Abschaffung. Das dortige Justizministerium warnt, eine Streichung würde nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern den Schutz der demokratischen Kultur schwächen.
Die Justizminister der Länder wollen am Donnerstag über einen Antrag Sachsens beraten, den 2021 verschärften Paragrafen 188 StGB wieder abzuschaffen. Die Vorschrift verfolgt Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegen Politiker, wenn diese geeignet sind, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bremen lehnt einen Vorstoß zur Abschaffung des Paragrafen 188 StGB ab.
- Nordrhein-Westfalen sieht eine Abschaffung kritisch und hält das für das falsche Signal in der aktuellen gesellschaftlichen Realität.
- Niedersachsen warnt, dass eine Streichung den Schutz der demokratischen Kultur schwächen würde.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft: Politiker, insbesondere ehrenamtliche Kommunalpolitiker
- Regionen: Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen
- Frist: Justizministerkonferenz am Donnerstag, Diskussion über Antrag zur Abschaffung von Paragraf 188 StGB
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Widerstand einiger Bundesländer gegen die Streichung des Paragrafen 188 StGB
- Ziel des Paragrafen: Schutz ehrenamtlicher Kommunalpolitiker vor Beeinträchtigungen ihrer Arbeit
- Anstieg von Hass und Hetze gegenüber Kommunalpolitikern als aktueller Kontext
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Bremen lehnt den Antrag zur Streichung des Paragrafen 188 StGB ab.
- Nordrhein-Westfalen sieht eine Abschaffung kritisch und warnt vor einer Erhöhung von Hass und Hetze gegen Kommunalpolitiker.
- Niedersachsen äußert Skepsis und warnt, dass eine Streichung die demokratische Kultur schwächen könnte.
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