Ramelow für Streichung von Paragraf 188
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik in Deutschland: Debatte über Beleidigungsrecht
Berlin () – Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow fordert die Streichung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs.
„Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung war gut gemeint, seine Anwendung entwickelt sich aber in die völlig falsche Richtung“, sagte der Linken-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. Eigentlich sollte er vor allem kommunale Amtspersonen schützen, um zu verhindern, dass niemand mehr für kommunale Ämter kandidiert. Die konkrete Anwendung des Paragrafen 188 nütze jetzt aber nur jenen, die behaupteten, man könne in Deutschland seine Meinung nicht mehr sagen. Das sei nicht tragfähig und ein Irrweg. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung müsse wieder gestrichen werden. Der Rest sei im allgemeinen Strafrecht geregelt.
Zuletzt war zum Beispiel Kanzler Friedrich Merz (CDU) von Bürgern als „Lackaffe“ und „Lügenfritze“ tituliert worden. Das wurde mit Geldstrafen geahndet.
Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Tröglitz (Sachsen-Anhalt), Markus Nierth, sagte dem RND: „Wenn es nur Beleidigungen wären, dann wäre das ja noch hinnehmbar. Aber die Würde des Menschen kommt generell unter die Räder.“ Inzwischen gehe es um Mobbing und Handgreiflichkeiten. Die eigentliche Gefahr sei, dass sich keiner mehr traue, politisch mitzumachen. Es wäre deshalb viel wichtiger, dass Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker Schutz bekommen. Eine Beleidigung wie „Lackaffe“ sei ein lächerlicher Zusatz zu einer Grundstimmung, in der wir uns gerade befinden. Nierth hatte sich 2015 für die Aufnahme von Flüchtlingen in der Gemeinde eingesetzt, war daraufhin unter den Druck rechtsextremer Kreise geraten und zurückgetreten.
Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat im Vorfeld der Justizministerkonferenz einen Antrag gestellt mit dem Ziel, den Beleidigungsparagrafen 185 zu reformieren und die Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 abzuschaffen oder stark einzuschränken. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, hat sich dem angeschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion will hingegen am Status quo festhalten, wonach Politikerbeleidigungen auch ohne Strafanzeige mit bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden können, Beleidigungen von Normalbürgern hingegen nur mit Strafanzeige mit maximal zwei Jahren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bodo Ramelow (Archiv) |
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