Hessen fordert Nachbesserungen bei geplanter Notfallreform des Bundes
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Gesundheitsreform und Notfallversorgung in Hessen
Wiesbaden () – Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz hat anlässlich der heutigen Sitzung des Bundesrates Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Notfallreform des Bundes angemeldet. Das teilte das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am Freitag mit.
Der Bundesrat befasst sich heute mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Stolz begrüßte die Reform im Grundsatz, da der Rettungsdienst im Bundesrecht bislang als bloßer Fahrtkostenersatz erscheine. Dies sei ein Paradigmenwechsel.
Allerdings müsse die Finanzierung stimmen und alle Kosten des Rettungsdienstes abdecken, darunter Einsatz, Vorhaltung, Investitionen und Leitstelleninfrastruktur. Die von den Ländern geforderte Übergangsfrist von zwölf Monaten für neue Verträge sei zu kurz.
Die Ministerin forderte den Bund auf, die Notfallreform, die Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und die laufende Krankenhausreform konsequent zu verzahnen.
Nur so entstehe eine Versorgung, die vor Ort wirklich ankomme. Hessen bringe mit dem Projekt zur sektorenübergreifenden ambulanten Notfallversorgung (SaN) eigene Erfahrungen in die Debatte ein.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 12.06.2026 |
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