Hessen stellt Bedingungen für GKV-Sparpaket
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Gesundheitspolitik in Hessen: Reformforderungen
Wiesbaden () – Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz hat die Position des Landes zum geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Bundesregierung dargelegt. Das Land unterstütze grundsätzlich das Ziel einer stabilen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, teilte Stolz am Donnerstag mit.
Gleichzeitig machte sie deutlich, dass Finanzreform und Strukturreform zusammenpassen müssten und die laufenden Reformvorhaben nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften.
Stolz kritisierte, dass die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern zum Großteil von den Beitragszahlern der gesetzlichen Kassen getragen werde, während der Bund sich bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe einen schlanken Fuß mache. Wer von Leistungserbringern, Krankenkassen und Versicherten Beiträge zur Konsolidierung erwarte, müsse auch selbst seinen Beitrag leisten.
Zudem lehnt Hessen gemeinsam mit Bayern die sogenannte Fixkostendegression ab, wonach Praxen ab einer bestimmten Patientenzahl für die gleiche Leistung schlechter vergütet werden sollen. Wer mehr Menschen versorge, dürfe dafür nicht bestraft werden.
In mehreren Versorgungsbereichen fordert die Ministerin Nachbesserungen.
Bei den Krankenhäusern verlangt sie mehr Planungssicherheit und einen schnellen Abbau bürokratischer Vorgaben. Für die Kinder- und Jugendmedizin fordert sie eine stärkere Förderung der Weiterbildung und eine eigene Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendpsychotherapie.
Auch die psychotherapeutische Versorgung müsse ausreichend finanziert bleiben, um lange Wartezeiten nicht weiter zu verschärfen. Strukturelle Eingriffe in die Arzneimittelpreisbildung lehnt Hessen ab, solange die Bundesregierung selbst noch an einer Pharma- und Medizintechnikstrategie arbeite.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Krankenhausbett (Archiv) |
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