Polizeigewerkschaft sieht keine Versäumnisse bei CSD-Anschlag
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Panorama Berlin: Sicherheit nach CSD-Angriff
Berlin () – Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht im Fall des Anschlags auf den CSD in Berlin keine Versäumnisse bei Polizei und Verfassungsschutz. Der mutmaßliche Attentäter sei den Sicherheitsbehörden bekannt gewesen und habe unter Beobachtung gestanden, sagte DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz der „Rheinischen Post“. Sämtliche rechtlich zulässigen Befugnisse zur Gefahrenabwehr seien angewendet worden.
Stattdessen müsse bei Gesetzen und Ausstattung der Polizei nachgebessert werden. Für weitergehende Maßnahmen wie die elektronische Fußfessel oder eine längerfristige Präventivhaft fehlten in Berlin die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Zudem verfügten Polizei und Verfassungsschutz nicht über die personellen Ressourcen, um sämtliche Gefährder rund um die Uhr zu überwachen.
Teggatz kritisierte hingegen die Politik und Justiz. Die Politik hätte längst ein modernes Polizeigesetz mit umfassenden präventiven Befugnissen auf den Weg bringen müssen, so der Gewerkschaftsvorsitzende. Dazu gehörten aus seiner Sicht insbesondere Befugnisse wie die Präventivhaft, die elektronische Fußfessel, die Online-Durchsuchung, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie der Einsatz automatisierter Gesichts- und Verhaltenserkennung mittels Videotechnik und KI an öffentlichen Plätzen.
Die Entscheidung des Berliner Gerichts, eine sogenannte Vorbewährung anzuordnen, habe nun eine Tote und zahlreiche Verletzte zur Folge gehabt, fuhr Teggatz fort. Sollte das Gericht rechtlich keine andere Entscheidungsmöglichkeit gehabt haben, müsse das Jugendstrafrecht dringend angepasst werden, damit sich so etwas in Zukunft nicht wiederhole.
Am Dienstag fand eine Sondersitzung des Innenausschusses zum Anschlag auf den CSD in Berlin statt, in der es um die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Vorfeld des Anschlags ging.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- DPolG sieht im CSD-Anschlag in Berlin keine Versäumnisse von Polizei und Verfassungsschutz; der mutmaßliche Attentäter sei bekannt gewesen und überwacht worden, zudem seien rechtlich zulässige Befugnisse zur Gefahrenabwehr angewendet worden
- DPolG fordert Nachbesserungen bei Gesetzen und Ausstattung; u.a. nennt sie fehlende Grundlagen in Berlin für elektronische Fußfessel und längerfristige Präventivhaft sowie den Ausbau präventiver Befugnisse (u.a. Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ, KI-gestützte Gesicht-/Verhaltenserkennung) und mehr Personal für die Überwachung von Gefährdern
- DPolG kritisiert die Entscheidung des Berliner Gerichts zur Vorbewährung; falls rechtlich nicht anders möglich, fordert sie eine dringende Anpassung des Jugendstrafrechts, damit vergleichbare Vorfälle künftig verhindert werden
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisiert, dass bei der Überwachung von Gefährdern in Berlin nicht rund um die Uhr genügend Personal vorhanden sei; zudem fehlten gesetzliche Grundlagen in Berlin für Maßnahmen wie elektronische Fußfessel oder längerfristige Präventivhaft, während Sicherheitsbehörden den mutmaßlichen Attentäter gekannt und beobachtet hätten und rechtlich zulässige Befugnisse ausgeschöpft worden seien
- Betroffen ist der konkrete Anschlag auf den CSD in Berlin; kritisiert wird außerdem die Entscheidung eines Berliner Gerichts zur Vorbewährung, die laut DPolG zu 1 Toter und zahlreichen Verletzten geführt habe, sowie eine mögliche Anpassung des Jugendstrafrechts damit sich der Fall nicht wiederhole
- Betroffen sind Politik und Justiz in Berlin sowie die Sicherheitsbehörden; am Dienstag fand eine Sondersitzung des Innenausschusses zum Anschlag statt, um die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Vorfeld zu behandeln
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Mutmaßlicher Attentäter sei den Sicherheitsbehörden bekannt gewesen und habe unter Beobachtung gestanden; rechtlich zulässige Befugnisse zur Gefahrenabwehr seien angewendet worden
- Fehlende gesetzliche Grundlagen in Berlin für weitergehende Präventionsmaßnahmen wie elektronische Fußfessel oder längerfristige Präventivhaft; zusätzlich fehlten Polizei und Verfassungsschutz personelle Ressourcen für eine rund-um-die-Uhr-Überwachung aller Gefährder
- Politik- und Justizkritik: Verweis auf ausstehende Reformen eines modernen Polizeigesetzes (u. a. Präventivhaft, Online-Durchsuchung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung, KI-/Videogesichtserkennung) sowie als Auslöser die gerichtliche Anordnung einer Vorbewährung, die laut Aussage eine Tote und zahlreiche Verletzte zur Folge hatte; bei rechtlicher Unmöglichkeit Anpassung des Jugendstrafrechts gefordert
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses tagte in einer Sondersitzung zur Arbeit der Sicherheitsbehörden im Vorfeld des CSD-Anschlags
- Polizei und Verfassungsschutz haben die sämtlichen rechtlich zulässigen Befugnisse zur Gefahrenabwehr angewendet und den mutmaßlichen Attentäter dabei unter Beobachtung gestellt
- Politik und Justiz sollen nach Ansicht der DPolG rechtliche Grundlagen und polizeiliche Ausstattung für weitergehende Präventivmaßnahmen schaffen sowie das Jugendstrafrecht anpassen
- US-Börsen legen deutlich zu – Dow erreicht Rekordhoch - 4. August 2026
- Gewinnzahlen Eurojackpot vom Dienstag (04.08.2026) - 4. August 2026
- CSU pocht auf Abschaffung der Rente mit 63 - 4. August 2026
