Dobrindt verteidigt nach CSD-Anschlag Bundesbehörden
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Politik Berlin: Sicherheitsdebatte nach Anschlag
Berlin () – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die richterliche Entscheidung im Fall des CSD-Attentäters scharf kritisiert und zugleich die Bundesbehörden gegen Vorwürfe des Versagens in Schutz genommen.
Der Täter sei den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft gewesen, seine Verurteilung sei jedoch zur Bewährung ausgesetzt worden – zudem habe er sich vor Beginn einer Deradikalisierungsmaßnahme befunden. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass diese Strafe auf Bewährung ausgesetzt worden ist“, sagte Dobrindt am Montag den ARD-Tagesthemen. Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil bereits Beschwerde eingelegt, über die bislang aber noch nicht entschieden worden sei.
Auf die Frage, ob die Bundesbehörden Fehler gemacht hätten, verwies der Minister auf die föderale Zuständigkeit: Die technischen Überwachungsmaßnahmen gegen den Mann seien von Berliner Landesbehörden durchgeführt worden, hätten den Anschlag aber nicht verhindern können. Die Einstufung als Gefährder sei richtig gewesen, ebenso das Gerichtsverfahren – das eigentliche Problem verortet Dobrindt im Ausgang der Gerichtsentscheidung selbst.
Zurückhaltend äußerte sich Dobrindt zu Forderungen, den Zugang von Gefährdern zu Mietfahrzeugen zu erschweren, nachdem der Täter unbemerkt einen Transporter angemietet hatte. „Mir fehlt der Glaube daran, dass sowas zu lösen wäre“, so der Minister – wer kein Auto mieten könne, leihe sich eines aus, kaufe eines unter falschem Namen oder stehle es. Das eigentliche Problem müsse an anderer Stelle angegangen werden.
Zur Forderung von CSU-Chef Markus Söder, Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, zeigte sich Dobrindt gesprächsbereit, aber zurückhaltend: Das komme nur bei Doppelstaatlern infrage, setze eine bestehende zweite Staatsangehörigkeit voraus und erfordere die Bereitschaft zur Abschiebung ins Herkunftsland. Das sei „ein sehr komplexes Unterfangen“, so Dobrindt in der ARD, ihm gehe es zunächst um schneller umsetzbare Maßnahmen.
Auf den Einwand, es fehle schlicht an Personal für Überwachung, widersprach Dobrindt: Es gebe ausreichend Personal und Überwachungsmöglichkeiten – das Problem liege auch in der unzureichenden Anwendung bestehender Gesetze.
Mit Blick auf den Anschlag vom Breitscheidplatz 2016 räumte der Minister ein, dass sich nicht alle Risiken beseitigen ließen: Der Staat könne Gefährder bestmöglich unter Kontrolle halten, eine hundertprozentige Ausschaltung der Gefahr sei aber nicht möglich. Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssten abgeschoben werden, mit deutschen Staatsbürgern unter den Gefährdern müsse man im Land umgehen.
Bereits zuvor war bekannt geworden, dass der Innenminister nun ein umfassendes Sicherheitspaket plant. Dobrindt fordert Regeln, die verhindern, dass Gefährder nach Jugendstrafrecht behandelt werden – und schon gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen. Er sprach sich dafür aus, stärker mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu arbeiten, etwa durch elektronische Fußfesseln. Präventivhaft für Gefährder sei aus seiner Sicht zwingend notwendig – die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder seien derzeit sehr unterschiedlich, weshalb eine bundesweit einheitliche Umsetzung nötig sei.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei am Tatort nach Todesfahrt beim CSD |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kritisierte, dass die Strafe im Fall des CSD-Attentäters zur Bewährung ausgesetzt wurde, und verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Beschwerde eingelegt habe, über die noch nicht entschieden wurde
- Dobrindt betonte, dass die technischen Überwachungsmaßnahmen in Berlin von Landesbehörden durchgeführt wurden und den Anschlag nicht verhindern konnten, Fehler daher eher nicht bei Bundesbehörden verortet seien
- Dobrindt plant ein umfassendes Sicherheitspaket und fordert bundesweit einheitliche Regeln gegen die Behandlung von Gefährdern nach Jugendstrafrecht, inklusive Präventivhaft und stärkeren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit wie elektronischen Fußfesseln; zudem zeigte er sich gegenüber einem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für Doppelstaatler grundsätzlich gesprächsbereit, aber zurückhaltend und verortete den Fokus auf schneller umsetzbare Maßnahmen
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betrifft Bundesebene und Berliner Landesbehörden im Fall des CSD-Attentäters; Sicherheitsbehörden stuften den Täter als Gefährder ein, Überwachungsmaßnahmen wurden von Berliner Landesbehörden durchgeführt, konnten den Anschlag aber nicht verhindern; Richterliche Entscheidung kritisiert (Strafe auf Bewährung ausgesetzt), Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt, über die bislang noch nicht entschieden wurde
- Betrifft Gefährder allgemein, insbesondere nach Ansicht des Bundesinnenministers im Umgang mit Mietfahrzeugen und durch gesetzliche Anpassungen; Ziel sind schneller umsetzbare bundesweit einheitliche Regeln, keine konkrete Zahl genannt, es wird jedoch ein umfassendes Sicherheitspaket angekündigt mit Präventivhaft/Bewegungseinschränkungen und elektronischer Fußfessel, um Bewährung in Freiheit zu verhindern
- Betrifft nicht angegebene Regionen/Zeiträume über den konkreten Anschlag hinaus; Bezug auf den Anschlag vom Breitscheidplatz 2016, dabei Aussage, dass hundertprozentige Ausschaltung der Gefahr nicht möglich ist sowie Abschiebung nicht-deutscher Gefährder und Umgang mit deutschen Staatsbürgern unter den Gefährdern notwendig sei
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Der CSD-Attentäter war den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft, seine Verurteilung wurde aber zur Bewährung ausgesetzt, obwohl er sich vor Beginn einer Deradikalisierungsmaßnahme befunden hatte
- Grund für die Kritik sind rechtliche/gerichtliche Entscheidungen zur Strafaussetzung und die Frage nach deren Wirksamkeit, während Überwachungsmaßnahmen als grundsätzlich vorhanden bewertet werden aber nicht den Anschlag verhindern konnten
- Kontext sind Forderungen nach wirksameren Präventions- und Sicherungsmaßnahmen wie Präventivhaft und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (zB elektronische Fußfessel), sowie Debatten über föderale Zuständigkeiten und das Management von Gefährdern unabhängig von der Staatsangehörigkeit
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kritisiert die Aussetzung der Strafe zur Bewährung und die bisherige Entscheidungslage; die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde
- Dobrindt kündigt ein umfassendes Sicherheitspaket an und will Regeln, die verhindern, dass Gefährder nach Jugendstrafrecht behandelt werden bzw. auf Bewährung in Freiheit kommen
- Geplant ist eine bundesweit einheitlichere und stärkere präventive Überwachung mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, etwa durch elektronische Fußfesseln, sowie die Anwendung der bestehenden Gesetze in Fällen von Gefährdern zu verbessern
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