Nach CSD-Anschlag: Union gegen Bewährungsstrafen für Gefährder
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Debatte um Berliner Extremismus-Strafrecht
Berlin () – Die Unionsfraktion will Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder abschaffen. Das sagte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm der „Welt“. Das würde auch das Instrument der sogenannten Vorbewährung einschließen, aufgrund derer sich der mutmaßliche Attentäter vom Berliner Tiergarten Abdul B. trotz Verurteilung auf freiem Fuß befand. Im Zweifel gelte: „Für die Sicherheit der Bevölkerung“, so Throm.
Dazu, dass eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte am Montag mitteilte, die Aufhebung des Haftbefehls nach Urteilsverkündung sei „nicht ungewöhnlich“, sagte Throm zudem: „Nachdem die Berliner Justiz betont, dass ihre Vorgehensweise nicht ungewöhnlich sei, gibt es umso mehr Anlass zum gesetzgeberischen Handeln. Denn genau das ist das Problem.“ Ein Extremist, ein Islamist, der deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde, dürfe nicht auf Bewährung auf freien Fuß. Das müsse die Regel werden.
Die Grünen dagegen melden Skepsis gegenüber einer Strafrechtsdebatte an. Er halte „sehr wenig davon“, ohne Kenntnis genauer Hintergründe von Täter und Tat zum jetzigen Zeitpunkt vorschnelle politische Forderungen zu erheben, sagte der stellvertretende
Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz. Er betonte aber auch, bereits aus heutiger Sicht gebe es eine „eklatante“ Diskrepanz zwischen der Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Gefährlichkeit der mutmaßlichen Täter und der Einschätzung anderer Stellen, die letztlich zur Freiheit der Täter geführt haben.
Dass B. „trotz seiner bisher bekannten Vorgeschichte und trotz klarer Einschätzungen der Sicherheitsbehörden vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, wirft gravierende Fragen auf, unter anderem die, ob dem Gericht und der Staatsanwaltschaft bekannt war, für wie gefährlich der spätere Täter von den Sicherheitsbehörden eingestuft wurde. Falls Gericht und Staatsanwaltschaft diese Erkenntnisse nicht vorlagen, wäre dies ein durchaus schweres Versäumnis“, sagte von Notz.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Auto fährt bei CSD in Menschenmenge am 25.07.2026 |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Die Unionsfraktion will Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder abschaffen, einschließlich der sogenannten Vorbewährung, die dazu geführt habe, dass Abdul B. trotz Verurteilung auf freiem Fuß war
- CDU-Innenpolitiker Alexander Throm fordert gesetzgeberisches Handeln, damit Extremisten nach Verurteilung grundsätzlich nicht auf Bewährung auf freien Fuß kommen
- Grünen-Fraktionschef Konstantin von Notz äußert Skepsis, fordert keine vorschnellen politischen Forderungen, verweist aber auf eine Diskrepanz zwischen Sicherheitsbehörden-Einschätzungen und der späteren Haftentlassung
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Unionsfraktion CDU (CDU-Innenpolitiker Alexander Throm) in Deutschland, Forderung Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder abzuschaffen einschließlich Vorbewährung; betrifft insbesondere Fälle wie den mutmaßlichen Attentäter Abdul B. aus Berlin Tiergarten, Ziel ist dass Extremisten/Islamisten nach Freiheitsstrafe nicht auf freien Fuß/auf Bewährung entlassen werden sollen; keine konkreten Zahlen, aber gesetzgeberischer Handlungsbedarf
- Grünen-Fraktion (Konstantin von Notz) in Deutschland, Skepsis gegen vorschnelle politische Strafrechtsforderungen; betont Diskrepanz zwischen Sicherheitsbehörden-Einschätzung und anderer Stellen, die zur vorzeitigen Entlassung führten, mit Bezug auf Abdul B. trotz Vorgeschichte; keine Zahlen, keine festen Fristen/Zeiträume genannt
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Unionsfraktion/CDU fordert Abschaffung von Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder; dazu soll auch die sogenannte Vorbewährung gehören, die dazu beitrug, dass der mutmaßliche Attentäter Abdul B. trotz Verurteilung auf freiem Fuß war
- Hintergrund ist die Kritik an der Berliner Justizpraxis; die Sprecherin der Berliner Strafgerichte hatte gesagt, die Aufhebung des Haftbefehls nach Urteilsverkündung sei „nicht ungewöhnlich“, was laut CDU Anlass zum gesetzgeberischen Handeln geben soll, weil Extremisten nach Freiheitsstrafe nicht auf freien Fuß gelassen werden dürften
- Auslöser sind der Fall Abdul B. und die von Grünen geäußerte Diskrepanz zwischen Bewertungen der Sicherheitsbehörden zur Gefährlichkeit und Einschätzungen anderer Stellen, die zur vorzeitigen Entlassung aus der Haft führten, sowie die Frage, ob Gericht und Staatsanwaltschaft die relevanten Gefahreneinschätzungen kannten
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Die Unionsfraktion (CDU) will gesetzgeberisch Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder abschaffen, damit auch die sogenannte Vorbewährung nicht mehr zu einem vorzeitigen Freilassen führen kann
- Die Justiz soll im Fall Abdul B. gesetzgeberisch adressiert werden: Die Regelung soll künftig sicherstellen, dass Extremisten nach Freiheitsstrafen nicht auf freien Fuß bzw. nicht auf Bewährung entlassen werden
- Die Grünen signalisieren Skepsis, fordern aber zugleich die Klärung, ob Gericht und Staatsanwaltschaft die von den Sicherheitsbehörden als gefährlich eingestuften Erkenntnisse kannten bzw. vorlagen
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