Deradikalisierungsprogramm: Keine Bedrohung durch Abdul B. erkannt
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Panorama: Anschlag und Deradikalisierung in Berlin
Berlin () – Der Verdächtige des Anschlags auf den CSD in Berlin, Abdul B., sollte nach seiner Haftentlassung im Mai womöglich in ein Deradikalisierungsprogramm aufgenommen werden. Das bestätigte Thomas Mücke, Mitgründer und Geschäftsführer des „Violence Prevention Networks“ (VPN) in Berlin, dem „Spiegel“.
Nach Angaben aus Sicherheitskreisen war Abdul B. im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur „Vorbewährung“ verurteilt worden, einer Besonderheit des Jugendstrafrechts. Als Auflage musste er sich auf eine Betreuung durch das „Violence Prevention Network“ einlassen.
Laut Mücke befand sich Abdul B. noch in einer sogenannten „Clearing-Phase“. Es hätten zwei Gespräche stattgefunden, am 15. Juni und am 8. Juli. Dabei habe Abdul B. sich „freundlich, nichtssagend, angepasst“ verhalten. Seinen Mitarbeitern seien Zweifel gekommen, ob es Sinn mache, ihn in das Deradikalisierungsprogramm aufzunehmen, so Mücke. Es brauche „eine gewisse Problemeinsicht“, sagte Mücke dem „Spiegel“, „sonst kommt man nicht an diese Personen ran“.
Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in die Beratung sollte nach einem dritten Gespräch mit den VPN-Experten fallen, das für kommende Woche angesetzt war. Davor beging Abdul B. mutmaßlich den Anschlag am Berliner Tiergarten. In den beiden Vorgesprächen habe es „nicht das geringste Anzeichen einer konkreten Bedrohungssituation“ gegeben, so Mücke. Sonst hätte die Organisation umgehend die Behörden informiert.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei am Tatort nach Todesfahrt beim CSD |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Nach Haftentlassung im Mai sollte Abdul B. womöglich in ein Deradikalisierungsprogramm des „Violence Prevention Networks“ aufgenommen werden, wobei dafür eine gewisse Problemeinsicht erforderlich sei
- Es gab zwei Vorgespräche am 15. Juni und 8. Juli in einer „Clearing-Phase“, nach denen Zweifel entstanden, ob eine Aufnahme sinnvoll ist, und eine endgültige Entscheidung nach einem dritten Gespräch in kommender Woche geplant war
- Vor dem geplanten dritten Gespräch beging Abdul B. mutmaßlich den Anschlag am Berliner Tiergarten, obwohl in den bisherigen Gesprächen laut VPN-Experten kein Anzeichen einer konkreten Bedrohung erkennbar gewesen sei und die Behörden daher nicht informiert worden seien
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Zielgruppe Abdul B. nach Haftentlassung im Mai in Berlin; nach Sicherheitskreisen Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu 1 Jahr und 10 Monaten zur Vorbewährung; Betreuung als Auflage durch das Violence Prevention Network; Gespräche am 15. Juni und 8. Juli, weitere Entscheidung nach drittem Gespräch in der kommenden Woche
- Betroffene Region Berlin (CSD/Tiergarten); geplante Aufnahme ins Deradikalisierungsprogramm durch Violence Prevention Network; zwei Vorgespräche ohne Anzeichen einer konkreten Bedrohungssituation bis zum mutmaßlichen Anschlag vor dem geplanten dritten Gespräch
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Haftentlassung im Mai mit Auflage einer Betreuung durch das Violence Prevention Network nach Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
- Person vor möglicher Aufnahme in eine Clearing-Phase mit zwei Gesprächen (15. Juni, 8. Juli), dabei freundliches, nichtssagendes, angepasstes Verhalten ohne erkennbare konkrete Bedrohungssituation
- Geplanter Entscheid nach einem dritten Gespräch in der kommenden Woche, vor dem Abdul B. mutmaßlich den Anschlag am Berliner Tiergarten beging
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Nach seiner Haftentlassung im Mai sollte Abdul B. voraussichtlich in ein Deradikalisierungsprogramm des „Violence Prevention Networks“ aufgenommen werden
- Vor einer endgültigen Entscheidung über eine Aufnahme waren zwei Gespräche im Rahmen einer sogenannten „Clearing-Phase“ geplant und ein drittes Gespräch für die kommende Woche vorgesehen
- Laut VPN-Experten gab es vor dem Anschlag in den beiden Vorgesprächen keine Hinweise auf eine konkrete Bedrohungssituation, weshalb zuvor keine sofortige Information der Behörden erfolgte
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