Verfassungsschützer hält Überwachung aller Gefährder für unmöglich

1. August 2026

Regional - Thüringen - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Verfassungsschutz fordert Prävention in
() – Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen, Stephan Kramer, hält eine flächendeckende Überwachung aller Gefährder in für nicht möglich. Das macht er in einem Gastbeitrag für das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zum Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day durch den als „Gefährder“ eingestuften Islamisten Abdul B. deutlich.

„Der Begriff `Gefährder` ist keine strafrechtliche Verurteilung“, schreibt Kramer.

„Er bezeichnet eine polizeiliche Einschätzung, wonach einer Person politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung zugetraut werden. Allein aufgrund dieser Prognose kann jemand in einem Rechtsstaat nicht zeitlich unbegrenzt inhaftiert oder anders sanktioniert werden. Daraus entsteht ein reales Dilemma. Sicherheitsbehörden können eine Person für gefährlich halten. Für eine dauerhafte Haft müssen dennoch konkrete Straftaten nachgewiesen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Nach Verbüßung einer Strafe oder Aufhebung der Untersuchungshaft kommt die Person gegebenenfalls frei.“

Er fügt hinzu: „Eine lückenlose Observation rund um die Uhr bindet sehr viele Einsatzkräfte und kann nur bei einer begrenzten Zahl von Personen dauerhaft durchgeführt werden. Selbst bei einer Überwachung lässt sich eine kurzfristige Tatentscheidung mit einem Fahrzeug oder Messer nicht zuverlässig verhindern. Ein deutscher Staatsbürger kann überdies nicht wie ein ausländischer Gefährder abgeschoben werden. Der Staat muss mit dem Risiko im Inland umgehen.“

Das Bundeskriminalamt stufte zuletzt 410 Islamisten als Gefährder ein, hinzu kommen 65 rechtsextremistische und 17 linksextremistische Gefährder.

Kramer regt stattdessen andere Maßnahmen an: eine strafrechtliche Verfolgung von einschlägig Verdächtigen mit krimineller Geschichte bereits im Vorfeld, konsequente Auswertung digitaler und finanzieller Spuren, bessere Radikalisierungsprävention im Strafvollzug, engmaschige Übergaben nach der Haftentlassung, Waffen- und Kontaktverbote, soweit rechtlich zulässig elektronische Aufenthaltsüberwachung in Form von Fußfesseln sowie mehr und fachlich kompetentere langfristige De-Radikalisierungsarbeit.

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Er schreibt: „Da gibt es überall noch Luft nach oben.“

Der Verfassungsschützer schreibt ferner, die Herkunft der Täter sei „kein brauchbarer Gefahrenindikator“.

Ein erheblicher Teil der heutigen Bedrohung entstehe vielmehr durch Menschen, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen seien. Bedeutsamer sei das Alter.

„Wir haben es generell häufig mit sehr jungen und digital radikalisierten Personen zu tun – und einer weiter sinkenden Altersgrenze“, so Kramer. „Von den knapp 350 EU-weiten Festnahmen im Bereich jihadistischer Terrorismus waren 2025 laut Europol ungefähr 100 Personen höchstens 18 Jahre alt.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Stephan Kramer hält eine flächendeckende 24/7-Überwachung aller Gefährder in Deutschland für nicht möglich und weist darauf hin, dass selbst bei Überwachung kurzfristige Tatentscheidungen mit Fahrzeug oder Messer nicht zuverlässig verhindert werden können
  • Kramer betont, dass der Begriff „Gefährder“ keine strafrechtliche Verurteilung ist und nach Verbüßung einer Strafe oder Aufhebung der Untersuchungshaft eine Person gegebenenfalls frei kommt
  • Er fordert statt lückenloser Observation strafrechtliche Vorverfolgung einschlägig Verdächtiger, konsequentere Auswertung digitaler und finanzieller Spuren, bessere Radikalisierungsprävention sowie engmaschige Übergaben nach Haftentlassung, Waffen- und Kontaktverbote, elektronische Aufenthaltsüberwachung per Fußfessel sowie mehr langfristige fachlich kompetente De-Radikalisierungsarbeit

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Sicherheitsbehörden/gesellschaftliche Zielgruppe Deutschland: flächendeckende 24/7-Überwachung aller Gefährder sei nicht möglich, da dafür sehr viele Einsatzkräfte gebunden wären und selbst Überwachung kurzfristige Taten nicht zuverlässig verhindert
  • Betroffen sind Gefährder-Zahlen in Deutschland laut Bundeskriminalamt: 410 Islamisten sowie 65 rechtsextremistische und 17 linksextremistische Gefährder
  • Betroffen sind auch sehr junge Personen/Jugendrisiko: bei jihadistischem Terrorismus EU-weite Festnahmen 2025 insgesamt knapp 350, davon etwa 100 höchstens 18 Jahre alt, Altersgrenze sinkt laut Kramer

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • flächendeckende Überwachung aller Gefährder in Deutschland organisatorisch/ressourcentechnisch nicht möglich; selbst bei lückenloser Observation lässt sich eine kurzfristige Tatentscheidung mit Fahrzeug oder Messer nicht zuverlässig verhindern
  • rechtliches Dilemma: „Gefährder“ ist keine strafrechtliche Verurteilung, daher kann keine zeitlich unbegrenzte Haft oder Sanktion allein auf Prognose gestützt werden; nach Verbüßung/Beendigung von Untersuchungshaft kommt die Person gegebenenfalls frei
  • als Auslöser/Hintergrund des sicherheitspolitischen Problems wird v. a. die Bedrohungslage durch sehr junge, digital radikalisierte Personen betont; zudem wird die Herkunft der Täter als Gefahrenindikator als „kein brauchbarer Gefahrenindikator“ eingeordnet

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Eine flächendeckende 24/7-Überwachung aller Gefährder hält der Verfassungsschutzpräsident in Thüringen für nicht dauerhaft leistbar und verweist darauf, dass dadurch spontane Taten mit Fahrzeug oder Messer nicht zuverlässig verhindert werden können
  • Stattdessen fordert er eine frühere strafrechtliche Verfolgung einschlägig Verdächtiger mit krimineller Vorgeschichte sowie die konsequente Auswertung digitaler und finanzieller Spuren
  • Vorgesehen bzw. angemahnt werden außerdem Maßnahmen wie Waffen- und Kontaktverbote, elektronische Aufenthaltsüberwachung per Fußfessel (soweit zulässig) sowie engmaschige Übergaben nach der Haftentlassung und langfristige De-Radikalisierungsarbeit im Strafvollzug und danach
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