Ostbeauftragte verteidigt Überlegungen zu AfD-Verbotsverfahren

18. Juli 2026

Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: AfD-Verbotsverfahren in

Berlin () – Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), verteidigt die Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren. Artikel 21 des Grundgesetzes sehe ausdrücklich die Möglichkeit vor, verfassungswidrige Parteien zu verbieten, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstag).

Es sei kein Instrument zur Gewissensberuhigung, sondern ein echtes Mittel zum Schutz der Demokratie.

Wenn schon mehrere AfD-Landesverbände als rechtsextrem eingestuft seien, sollte das alarmieren, so Kaiser. Die Verfassungsmäßigkeit werde von einem Gericht geprüft, nicht von einer Partei.

Das sei legitim. Mit Blick auf den Wahlkampf im Osten fügte die SPD-Politikerin hinzu, die AfD setze gezielt bei den biografischen Erfahrungen der Ostdeutschen an, verkläre dabei aber die Vergangenheit – und das verfange.

Sie mache Politik für Superreiche, gebe sich aber als Freund des kleinen Mannes. Diese Kombination aus emotionaler Ansprache und populistischem Auftreten habe sie im Osten erfolgreich gemacht.

Kaiser sagte zugleich, sie gehe nicht davon aus, dass die AfD in einem der beiden Länder eine absolute Mehrheit bekomme.

In habe Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) gezielt in die Zukunft investiert – die Werften, die unter großem Druck standen, seien neuen Geschäftsfeldern zugeführt worden, Arbeitsplätze gesichert, in Bildung investiert. Das Land setze das Sondervermögen, das es vom Bund erhalten habe, „gezielt für die richtigen Themen“ ein.

Das zahle sich aus – auch in den Umfragen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: AfD-Logo (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Elisabeth Kaiser (SPD) verteidigt Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren und verweist darauf, dass Artikel 21 des Grundgesetzes die Möglichkeit vorsieht, verfassungswidrige Parteien zu verbieten
  • Kaiser betont, Verfassungsmäßigkeit werde von einem Gericht geprüft, nennt Einstufungen mehrerer AfD-Landesverbände als rechtsextrem als alarmierend und ordnet die AfD-Strategie im Osten als gezielte biografische Ansprache mit populistischen Elementen ein
  • Kaiser geht nicht davon aus, dass die AfD in einem der beiden Länder eine absolute Mehrheit erreicht

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen ist die AfD; Elisabeth Kaiser (SPD) verteidigt Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren nach Artikel 21 Grundgesetz; Verfassungsmäßigkeit soll durch ein Gericht geprüft werden (keine konkreten Regionen, Zahlen oder Fristen genannt)
  • Betroffen sind die Ostdeutschen bzw. der Wahlkampf im Osten; Kaiser sagt, die AfD setze gezielt bei biografischen Erfahrungen der Ostdeutschen an und habe dies „im Osten“ erfolgreich gemacht; sie geht nicht davon aus, dass die AfD in einem der beiden Länder eine absolute Mehrheit bekommt (keine konkreten Zahlen genannt)
  • Betroffen ist Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Wahlkampfs; Manuela Schwesig (SPD) wird genannt; es sei ins Sondervermögen des Landes investiert worden (Werften, Arbeitsplätze, Bildung), das „zahlen sich aus – auch in den Umfragen“; keine konkreten Beträge oder Zeiträume genannt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Artikelinhalt: Elisabeth Kaiser (SPD) verteidigt Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren; begründet mit Artikel 21 Grundgesetz als Möglichkeit, verfassungswidrige Parteien zu verbieten, sowie mit gerichtlicher Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
  • Kontext/Hintergrund: Mehrere AfD-Landesverbände seien als rechtsextrem eingestuft; der Schutz der Demokratie steht laut Kaiser im Vordergrund, nicht eine „Gewissensberuhigung“
  • Auslöser/Ausrichtung im Wahlkampf: AfD setze gezielt auf biografische Erfahrungen ostdeutscher Menschen, verkläre dabei aber die Vergangenheit; Kaiser erwartet jedoch keine absolute Mehrheit in einem der beiden Länder

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Die Ostbeauftragte Elisabeth Kaiser verteidigt die Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren auf Grundlage von Artikel 21 des Grundgesetzes
  • Die Verfassungsmäßigkeit eines möglichen Verbots werde durch ein Gericht geprüft, nicht durch eine Partei
  • Es werden im Zusammenhang mit den Wahlkämpfen im Osten gezielte Maßnahmen der SPD-nahe Politik hervorgehoben, etwa Investitionen in Werften, Bildung und die Nutzung von Sondervermögen in Mecklenburg-Vorpommern
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