Bundestagsabgeordnete drängen nach Gutachten auf AfD-Verbotsprüfung

25. Juni 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Politische Debatte über AfD-Verfassungswidrigkeit in Berlin

() – Nachdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einem rund 1.500-seitigen Gutachten zu dem Schluss gekommen ist, dass die AfD verfassungswidrig sei und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte, sprechen sich einige Politiker für eine Verbotsprüfung aus.

„Wir haben allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen“, sagte die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker dem „Spiegel“. Dies sei auch für die Bürger gut, die „einzelne Positionen der AfD teilen oder diese bei Wahlen unterstützen“. Sie müssten wissen, worauf sie sich mit einer Unterstützung dieser Partei einlassen.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sprach sich ebenfalls dafür aus, die Partei zu überprüfen. „Die gesammelten Belege der Gesellschaft für Freiheitsrechte sind ein weiterer Baustein, um die AfD politisch und juristisch zu stellen. Die Dringlichkeit liegt auf der Hand“, sagte er dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). „Aktuell gibt es in der Tat zahlreiche Hinweise darauf, dass die AfD sich zunehmend radikalisiert.“

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge sagte der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe), das Gutachten zeige „eindrücklich, wie stark die AfD inzwischen auch auf Bundesebene von rechtsextremen Kräften durchdrungen ist und keine Abgrenzung mehr erfolgt“. Man müsse sich „jetzt auf den Weg machen zur Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung und Einleitung des Verfahrens einrichten“, so die SPD-Abgeordnete.

Wegge sagte dem „Spiegel“, die AfD sei „eine rechtsextreme Partei, die unsere freie Gesellschaft systematisch angreift, Rassismus normalisiert, Institutionen verächtlich macht und darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung von innen heraus zu beseitigen“. Die demokratischen Kräfte müssten aus dem Gutachten endlich die richtigen Schlüsse ziehen. „Als Demokratin kann ich nicht zusehen, wie eine solche Partei immer stärker wird“, so Wegge.

Die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristen erklärte, das Gutachten schaffe ausreichende Klarheit und eine belastbare Grundlage, auf der nun endlich gehandelt werden könne. „Die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes hat uns Werkzeuge an die Hand gegeben, mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen Demokratiefeinde vorzugehen – diese Werkzeuge dürfen und müssen nun endlich eingesetzt werden“, sagte Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft.

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„Eine Demokratie, die sich nicht wehrt, gefährdet ihre Existenz. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr“, ergänzte Antje Draheim, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen. „Es ist Aufgabe der staatlichen Organe, die Demokratie und den Rechtsstaat zu schützen. Daher ist die gerichtliche Überprüfung der Verfassungsfeindlichkeit einzelner Parteien beim Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente vorzunehmen.“

Der Grünenabgeordnete Till Steffen, der vor seiner Zeit im Bundestag Justizsenator in war, fordert gegenüber dem „Spiegel“ nicht nur, dass das Verfahren „umgehend eingeleitet“ werden soll, sondern auch, dass das Verwaltungsgericht die Belege aus dem Gutachten bei der Frage berücksichtigen soll, ob die Bundespartei als gesichert rechtsextrem vom Verfassungsschutz eingestuft werden durfte.

Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Linke) kritisierte den zögerlichen Umgang mit Artikel 21 des Grundgesetzes. „Wir dürfen nicht länger die Mechanismen blockieren, die die Verfassung zu ihrer Selbstverteidigung vorsieht“, sagte sie dem „Spiegel“. Die Bedrohung, die von der Politik der AfD für eine Vielzahl von Menschen ausgehe, sei sehr konkret. „Mit dem Erstarken der AfD erlebt einen Anstieg von rassistischer Gewalt“, so Bünger. „In den rechtsterroristischen Fällen der vergangenen Jahre finden sich immer wieder Bezüge zur AfD.“

Stefan Seidler, der für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) im Bundestag sitzt, sagte dem „Spiegel“ und der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe), gerade als Vertreter nationaler Minderheiten sehe er mit großer Sorge, „wenn rechtsextreme Kräfte versuchen, unseren Rechtsstaat auszuhöhlen und den Schutz von Minderheiten infrage zu stellen“. Beim Schutz der Demokratie dürfe es kein Zögern geben. „Wenn ein solches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen für eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht vorliegen, dann müssen Bund und Länder konsequent handeln und ein solches Verfahren prüfen und auf den Weg bringen.“

Die demokratischen Institutionen seien das Fundament einer offenen und rechtssicheren Gesellschaft. „Für mich ist klar: Jetzt braucht es ein abgestimmtes und entschlossenes Vorgehen“, sagte der SSW-Politiker. „Unsere Demokratie ist wehrhaft und das müssen wir nutzen.“

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Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Vorstellung des Gutachtens zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD am 25.06.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Einige Politiker fordern eine Überprüfung der AfD aufgrund eines Gutachtens zur Verfassungswidrigkeit.
  • SPD-Abgeordnete Carmen Wegge schlägt die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens vor.
  • Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen sieht nun ausreichende Grundlagen für rechtliche Schritte gegen die AfD.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: AfD, möglicherweise verfassungswidrig
  • Regionen: Deutschland
  • Zielgruppen: Bürger, die AfD positionen unterstützen; alle Demokraten; nationale Minderheiten
  • Fristen: Dringlichkeit für eine Überprüfung, sofortige Einleitung eines Verfahrens gefordert
  • Zahlen/Zeiträume: 1.500-seitiges Gutachten; Bezug auf Artikel 21 des Grundgesetzes

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Schluss, dass die AfD verfassungswidrig ist.
  • Politische Forderungen nach Überprüfung der AfD aufgrund einer vermuteten Radikalisierung und rechtsextremer Durchdringung.
  • Anstieg von rassistischer Gewalt in Verbindung mit der Politik der AfD.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Prüfen eines Verbotsverfahrens gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Einrichten einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Verfahrens
  • Berücksichtigung der Belege aus dem Gutachten durch das Verwaltungsgericht Köln
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