Union warnt SPD vor neuer Debatte um AfD-Verbotsprüfung

5. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politische Debatte über AfD-Verbot in Berlin

() – Die Union hat die SPD vor einer neuen Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die AfD gewarnt. „Aktuell sollte die SPD mehr Wert darauf legen, mit uns gemeinsam politisch daran zu arbeiten, die AfD wieder kleiner zu bekommen“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). Wenn reihenweise Arbeiter und Angestellte von der SPD zur AfD überliefen, müssten jedenfalls gerade bei der SPD alle Alarmglocken angehen.

Krings reagierte damit auf Äußerungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie hatte gesagt, sie wolle an der Möglichkeit eines Verbotsverfahrens gegen die AfD festhalten. Es aus politischen Gründen auszuschließen, halte sie für falsch.

Krings sagte, die Frage eines Parteiverbots sei nicht nur eine politische Frage, sondern zunächst einmal eine juristische. Die zuständigen Behörden müssten zunächst ausreichend harte Fakten zusammentragen, die eine aktive Verfassungsfeindlichkeit der Partei belegten.

Der CDU-Politiker verwies darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren vorerst gestoppt hatte, während die Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht. Dies lasse ihn erheblich daran zweifeln, ob eine ausreichende Faktenlage bereits vorliege. „Ein Verbotsverfahren könnte zum jetzigen Zeitpunkt daher sehr leicht nach hinten losgehen“, warnte Krings.

Siehe auch:  Prien verteidigt Einschnitte beim Elterngeld

Zugleich schloss Krings ein mögliches Verbot der AfD für die Zukunft nicht aus. Es sei gut möglich, dass diese Partei sich insgesamt noch weiter radikalisiere. Einen solchen Weg habe sie von Beginn an eingeschlagen.

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Protest für AfD-Verbot (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Union warnt SPD vor Debatte über AfD-Verbot
  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hält Verbotsverfahren für notwendig
  • Verwaltungsgericht Köln stoppt vorläufig AfD-Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch"

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: AfD, SPD, CDU, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung
  • Region: Deutschland
  • Zeitrahmen: aktuelle Diskussion, mögliche zukünftige Verfahren

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Warnung der Union vor einer Debatte über ein Verbotsverfahren
  • Übertritt von Arbeitern und Angestellten zur AfD als besorgniserregendes Signal
  • Fehlende Beweise für Verfassungsfeindlichkeit der AfD als juristische Hürde für ein Verbot

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • SPD will an Verbotsverfahren gegen AfD festhalten
  • Behörden müssen ausreichend harte Fakten über Verfassungsfeindlichkeit der AfD sammeln
  • Unionsfraktionsvize warnt vor einem möglichen Fehlschlag eines Verbotsverfahrens
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)