CDU bringt Landesantidiskriminierungsgesetz ein

17. Juni 2026

Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Schleswig-Holstein: Antidiskriminierungsgesetz geplant

() – Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt. Das teilte die Fraktion am Mittwoch mit.

Der Entwurf soll das Verhältnis des Einzelnen gegenüber staatlichen Stellen regeln und Betroffenen eine individuelle Rechtsposition einräumen.

Laut der rechtspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Marion Schiefer, sieht das Gesetz unter anderem einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierungsfolgen vor. Bei Verschulden soll es auch Schadensersatz geben können.

Die Justiz, die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft und die kommunale Selbstverwaltung seien bewusst ausgenommen worden, um keinen Generalverdacht gegen Staatsbedienstete zu schüren.

Anders als im allgemeinen Antidiskriminierungsrecht soll es keine Beweislastumkehr geben. Der Kläger müsse den Vollbeweis für die Diskriminierung führen.

Erst wenn das Gericht von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit überzeugt sei, müsse die beklagte staatliche Stelle diese Überzeugung wieder entkräften. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün soll nun in einer Anhörung beraten werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag legt Gesetzentwurf für Landesantidiskriminierungsgesetz vor
  • Gesetz regelt das Verhältnis des Einzelnen zu staatlichen Stellen und räumt Betroffenen individuelle Rechtsposition ein
  • Kläger muss Vollbeweis für Diskriminierung führen, keine Beweislastumkehr wie im allgemeinen Antidiskriminierungsrecht

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Einzelpersonen gegenüber staatlichen Stellen
  • Zielgruppen: Allgemeine Öffentlichkeit, insbesondere Diskriminierungsopfer
  • Gesetzesentwurf zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz in Schleswig-Holstein, aktuelle Diskussion in der Anhörung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes in Schleswig-Holstein
  • Ziel: Stärkung der individuellen Rechtsposition von Betroffenen gegenüber staatlichen Stellen
  • Ausnahmen für Justiz, Polizei und kommunale Selbstverwaltung zur Vermeidung von Generalverdacht

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Ein Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz wurde vorgelegt.
  • Der Entwurf regelt das Verhältnis des Einzelnen zu staatlichen Stellen und räumt Betroffenen individuelle Rechtspositionen ein.
  • Der Gesetzentwurf soll in einer Anhörung beraten werden.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH