CDU bringt Landesantidiskriminierungsgesetz ein
Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik in Schleswig-Holstein: Antidiskriminierungsgesetz geplant
Kiel () – Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt. Das teilte die Fraktion am Mittwoch mit.
Der Entwurf soll das Verhältnis des Einzelnen gegenüber staatlichen Stellen regeln und Betroffenen eine individuelle Rechtsposition einräumen.
Laut der rechtspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Marion Schiefer, sieht das Gesetz unter anderem einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierungsfolgen vor. Bei Verschulden soll es auch Schadensersatz geben können.
Die Justiz, die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft und die kommunale Selbstverwaltung seien bewusst ausgenommen worden, um keinen Generalverdacht gegen Staatsbedienstete zu schüren.
Anders als im allgemeinen Antidiskriminierungsrecht soll es keine Beweislastumkehr geben. Der Kläger müsse den Vollbeweis für die Diskriminierung führen.
Erst wenn das Gericht von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit überzeugt sei, müsse die beklagte staatliche Stelle diese Überzeugung wieder entkräften. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün soll nun in einer Anhörung beraten werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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- Gesetz regelt das Verhältnis des Einzelnen zu staatlichen Stellen und räumt Betroffenen individuelle Rechtsposition ein
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