CDU und Grüne reichen Antidiskriminierungsgesetz im Landtag ein
Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung
Antidiskriminierungsgesetz in Schleswig-Holstein
Kiel () – Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein eingereicht. Dies teilte der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch (CDU) am Freitag mit.
Mit dem neuen Gesetz sollen potenziell Betroffene es künftig einfacher haben, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Anstatt die Diskriminierung vollumfänglich beweisen zu müssen, reicht es aus, Tatsachen darzulegen, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine diskriminierende Behandlung durch Behörden vermuten lassen.
Koch sagte, dass es in Schleswig-Holstein keine Beweislastumkehr geben werde.
Die CDU-Fraktion vertraue den Beamtinnen und Beamten in den Behörden und stelle niemanden unter Generalverdacht. Bei einem Diskriminierungsvorwurf müsse die betroffene Behörde künftig im Rahmen einer Stellungnahme darauf reagieren.
Die Entscheidung, ob eine Diskriminierung vorlag, obliege letztlich den Gerichten.
Die justizpolitische Sprecherin Marion Schiefer sagte, dass das Gesetz im Grundsatz für alle öffentlichen Stellen des Landes gelten werde, jedoch Gemeinden, Kreise und Ämter sowie die Justiz von der Regelung ausgenommen seien. Auch die Polizei unterliege nicht dem Antidiskriminierungsgesetz, wenn sie im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig sei.
Damit werde die Arbeit der Justiz und Polizei gestärkt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landtag von Schleswig-Holstein in Kiel (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzesentwurf zur Vermeidung von Diskriminierung eingereicht.
- Betroffene müssen lediglich Tatsachen darlegen, um eine diskriminierende Behandlung zu vermuten.
- Gemeinden, Kreise, Ämter und Justiz sind von den Regelungen des Antidiskriminierungsgesetzes ausgenommen.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Personen, die Diskriminierung erfahren
- Zielgruppen: Alle öffentlichen Stellen des Landes (außer Gemeinden, Kreise, Ämter, Justiz, Polizei)
- Zeitraum: Gesetzesentwurf aktuell, keine spezifischen Fristen oder Zahlen genannt
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Einreichung eines Gesetzesentwurfs zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein
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- Einreichung des Gesetzesentwurfs zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein durch CDU und Bündnis 90/Die Grünen
- Betroffene müssen nur Tatsachen darlegen, die auf eine Diskriminierung durch Behörden hinweisen
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