Pflegebeauftragte gegen ersatzlose Streichung der 100.000-Euro-Grenze
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Pflegepolitik in Berlin: Kontroversen und Reformen
Berlin () – Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), lehnt die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ab, die von der Ampel-Regierung eingeführte 100.000-Euro-Grenze beim Einkommen der Kinder von Pflegebedürftigen ersatzlos aufzuheben.
„Ich hielte es für falsch, die Grenze komplett wieder zu streichen“, sagte Staffler dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. „Wir müssen anerkennen, dass die Kinder durch die Hilfebedürftigkeit ihrer Eltern ohnehin belastet werden“, argumentierte sie. Es gehe um eine faire Lastenverteilung, und in diesem Sinne solle man durchaus über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens sprechen, betonte sie. Auf eine konkrete Zahl wollte sie sich nicht festlegen. Sie wolle der Debatte in der Koalition nicht vorgreifen, sagte die CSU-Politikerin.
Durch das „Angehörigenentlastungsgesetzes“ von 2020 müssen Kinder, die weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, nicht für die Pflege ihrer Eltern zahlen, sollten diese auf Sozialhilfe angewiesen sein. Im Gesetzentwurf Warkens für eine Pflegereform wird ausdrücklich eine „Rücknahme“ der Regelung angekündigt. Dadurch sollen die Kommunen entlastet werden. Zuständig für entsprechende Änderungen ist allerdings Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).
Staffler forderte zudem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf, eine Reform für eine staatlich geförderte private Pflegevorsorge vorzulegen. „Der bisherige `Pflege-Bahr` ist ein Flop“, sagte sie dem RND mit Blick auf die aktuelle Förderung von maximal 5 Euro im Monat. Man brauche eine attraktive steuerliche Förderung der privaten Pflegevorsorge, mahnte sie. Zuständig sei das Finanzministerium. Von dort hoffe sie auf die nötige Unterstützung, sagte sie.
Staffler stellte den Sozialdemokraten zudem in Aussicht, deren Forderung nach einem Finanzausgleich zwischen der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung zu prüfen. „Wir werden uns das noch einmal anschauen und weiter Gespräche mit den zuständigen Ministerien führen, da es verfassungsrechtliche Bedenken gibt“, kündigte sie an. Man hätte nichts gewonnen, wenn am Ende die Reform von Gerichten kassiert werde, so die CSU-Politikerin.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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