Ex-Verfassungsrichter warnt vor "kleinem Parteiverbot" der AfD

1. August 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik : AfD-Wahlprüfung im Fokus

() – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt mit Blick auf den Ausschluss von AfD-Kandidaten von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen vor einem Parteiverbot durch die Hintertür.

„Für Wahlbeamte gelten selbstverständlich Anforderungen an die Verfassungstreue, insofern ist ein Prüfverfahren im Prinzip nicht zu beanstanden“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“. „Man muss dabei aber sehr vorsichtig sein und sorgfältig begründen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, über solche Verfahren ein `kleines Parteiverbot` durch die Hintertür zu schaffen.“

Der emeritierte Staatsrechtsprofessor verweist als Begründung auf das Parteienprivileg des Grundgesetzes. „Ob eine Partei verfassungswidrig ist, darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden“, sagte Papier. „Andere staatliche Stellen dürfen nicht faktisch dieselbe Wirkung erzielen, indem sie allein wegen der Parteizugehörigkeit belastende Rechtsfolgen auslösen. Sonst würde das Parteienprivileg unterlaufen.“

Hintergrund der Warnung ist ein erneuertes Prüfverfahren in Niedersachsen, das der Landtag Ende April mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung beschlossen hatte. Danach können die örtlichen Wahlausschüsse und Wahlleiter die Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in ihre Entscheidung über die Verfassungstreue der Kandidaten miteinbeziehen.

Er rate zur Vorsicht, sagte Papier, „aus einer behördlichen Einschätzung der Partei Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten zu ziehen“. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, man versuche auf indirektem Wege zu erreichen, was unmittelbar nur durch ein Parteiverbot möglich wäre. Die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ sei „ein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes“, um behördliche Maßnahmen der Beobachtung anordnen zu können. „Das Grundgesetz kennt diesen Begriff nicht.“ Das Bundesverfassungsgericht sei in einem Verbotsverfahren an Beurteilungen der Verfassungsschutzbehörden nicht gebunden: „Relevant sind die Tatsachen, die ermittelt werden – nicht die behördliche Bewertung.“

Für ein solches Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht sieht der frühere Gerichtspräsident deshalb kaum Erfolgsaussichten. „Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind außerordentlich hoch“, sagte Papier. „Abwegige, extremistische oder moralisch anstößige Äußerungen reichen nicht aus für ein Verbot. Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen. Sie muss deren Beseitigung oder Beeinträchtigung anstreben. Das ist der entscheidende Maßstab.“

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Wer dennoch immer wieder ein Verbotsverfahren fordere, so der Staatsrechtler, müsse sich den Verdacht gefallen lassen, „dass damit ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden soll, den man im politischen Wettbewerb nicht zurückdrängen kann“. Gerade weil ein Parteiverbot den schwersten Eingriff in den politischen Wettbewerb in einer Demokratie darstelle, dürfe ein solches Verfahren ausschließlich nach rechtsstaatlichen Maßstäben geführt werden: „Politische Zweckmäßigkeit genügt dafür nicht.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: AfD-Logo (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Hans-Jürgen Papier warnt davor, durch erneute Prüfverfahren in Niedersachsen bei Bürgermeister- und Landratswahlen einen „kleinen Parteiverbot“-Effekt über die Hintertür zu erreichen
  • Das Parteienprivileg betont er dahingehend, dass allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit von Parteien entscheiden darf, während andere Stellen keine faktisch gleich wirkenden Belastungen auslösen sollen
  • Er hält ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für kaum erfolgversprechend, da die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen außerordentlich hoch seien und nicht bloß Bewertungen des Verfassungsschutzes („gesichert rechtsextrem“) maßgeblich seien, sondern die ermittelten Tatsachen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Niedersachsen betroffen; erneuertes Prüfverfahren seit Beschluss des Landtags Ende April durch rot-grüne Landesregierung, damit örtliche Wahlausschüsse und Wahlleiter Einschätzungen von Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz bei der Verfassungstreue von Bürgermeister- und Landratskandidaten berücksichtigen können
  • Zielgruppen: AfD-Kandidaten/örtliche Wahlausschüsse und Wahlleiter; Papier warnt vor einem faktischen „kleinen Parteiverbot durch die Hintertür“ durch indirekte belastende Rechtsfolgen wegen Parteizugehörigkeit
  • Bezug/Schutzmaßstab: Partei kann nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden; die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot gelten als „außerordentlich hoch“, mit Anforderungen an aktiven, aggressiven und planvollen Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ausschluss von AfD-Kandidaten von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen; Warnung von Hans-Jürgen Papier vor einem „Parteiverbot durch die Hintertür“
  • Parteiverbot dürfe ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden; Gefahr, dass andere staatliche Stellen durch Prüf- und Folgewirkungen allein wegen der Parteizugehörigkeit faktisch dieselbe Wirkung wie ein Verbot erzielen
  • erneuertes Prüfverfahren in Niedersachsen nach Beschluss des Landtags Ende April; dabei können lokale Wahlausschüsse/Wahlleiter Einschätzungen von Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz für die Verfassungstreue der Kandidaten berücksichtigen; zudem Kritik an behördlichen Bewertungselementen wie „gesichert rechtsextrem“ und am Rückschluss von Parteibewertungen auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • In Niedersachsen wurde im Landtag Ende April ein erneuertes Prüfverfahren beschlossen, wonach örtliche Wahlausschüsse und Wahlleiter Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in ihre Entscheidung über die Verfassungstreue der Kandidaten einbeziehen können
  • Behörden sollen dabei die verfassungstreue von Wahlbewerbern prüfen bzw. hierzu die entsprechenden Einschätzungen bereitstellen, wobei Papier betont, dass daraus keine Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten gezogen werden dürften
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