Papier: Fußfessel-Ausweitung verfassungsrechtlich möglich

2. August 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Sicherheitsmaßnahmen in

Berlin () – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht rechtliche Möglichkeiten für die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erwogene Ausweitung des Einsatzes von Fußfesseln bei terroristischen Gefährdern. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.

Hier dürfte der Gesetzgeber noch einen gewissen verfassungsrechtlichen Spielraum zur Ausweitung der schon jetzt geltenden Regeln haben, wenn bestimmte Tatsachen auf ein beträchtliches Terrorismusrisiko hindeuten, sagte Papier der Zeitung. Eine konkrete Anschlagsgefahr müsse dafür nicht vorliegen, allerdings müsse der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Zwar handele es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff, sagte Papier. Der sei jedoch milder als die ebenfalls von Dobrindt ins Gespräch gebrachte Ausweitung der Präventivhaft. Bei diesem Unterbindungs- oder Präventivgewahrsam, so werde diese Maßnahme zur Gefahrenabwehr technisch korrekt bezeichnet, sei er deutlich zurückhaltender. Die verfassungsrechtlichen Grenzen im Hinblick auf die Voraussetzungen und die Dauer seien eng. Die Bundesländer handhabten das derzeit unterschiedlich, habe in seinem Polizeirecht die zeitlich am weitestgehenden Regeln zur vorübergehenden präventiven Freiheitsentziehung. Dazu sei ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, das eine gewisse Klärung bringen werde. Eine längerwährende Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten dürfte nach geltendem Verfassungsrecht aber ausscheiden.

Für möglich hält der emeritierte Rechtsprofessor der Universität auch Änderungen im Jugendstrafrecht für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren. Derzeit müsse der Richter anhand der Persönlichkeitsentwicklung des Täters beurteilen, ob der Heranwachsende nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand und ob eine Jugendverfehlung vorliege, sagte Papier. Denkbar wäre allerdings eine gesetzliche Vermutungsregelung zugunsten des Erwachsenenstrafrechts bei terroristischen Straftaten.

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Bildhinweis: Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Hans-Jürgen Papier hält für die geplante Ausweitung von Fußfesseln bei terroristischen Gefährdern rechtliche Spielräume für den Gesetzgeber für möglich, wenn Tatsachen auf ein beträchtliches Terrorismusrisiko hindeuten, ohne dass eine konkrete Anschlagsgefahr vorliegen muss, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt
  • Papier bewertet die Ausweitung von Fußfesseln als verfassungsrechtlich weniger einschneidend als die erwogene Ausweitung der Präventivhaft; längeres Unterbinden von Straftaten durch längerwährende Ingewahrsamnahme hält er nach geltendem Verfassungsrecht für ausscheidend
  • Papier hält Änderungen im Jugendstrafrecht für möglich, etwa durch eine gesetzliche Vermutungsregel zugunsten des Erwachsenenstrafrechts bei terroristischen Straftaten für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind terroristische Gefährder in Deutschland; Hans-Jürgen Papier sieht rechtlichen Spielraum für eine Ausweitung der Nutzung von Fußfesseln, ohne dass eine konkrete Anschlagsgefahr vorliegen muss, aber unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
  • Betroffene Regionen/Bundesländer: unterschiedliche Praxis der Bundesländer bei Präventivgewahrsam; Bayern mit zeitlich am weitestgehenden Regeln zur vorübergehenden präventiven Freiheitsentziehung und dazu ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung
  • Betroffene Zielgruppe Alter: Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren im Jugendstrafrecht; Papier hält eine gesetzliche Vermutungsregel zugunsten des Erwachsenenstrafrechts bei terroristischen Straftaten für möglich

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Hans-Jürgen Papier sieht verfassungsrechtlichen Spielraum für eine Ausweitung der bereits geltenden Regeln zum Einsatz von Fußfesseln bei terroristischen Gefährdern, sofern Tatsachen auf ein beträchtliches Terrorismusrisiko hindeuten und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt bleibt
  • Hintergrund ist der rechtliche Streit über zusätzliche präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr; Papier ordnet Fußfesseln als milder ein als die von Dobrindt ebenfalls erwogene Ausweitung der Präventivhaft, deren Voraussetzungen und Dauer verfassungsrechtlich eng begrenzt sind
  • Auslöser sind Überlegungen des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) zur stärkeren Sicherung/Unterbindung bei terroristischen Gefährdern, zusätzlich flankiert von möglichen Anpassungen im Jugendstrafrecht für 18- bis 21-Jährige durch gesetzliche Vermutungsregeln bei terroristischen Straftaten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Gesetzgeber und Rechtspraxis sollen verfassungsrechtlichen Spielraum prüfen, um die Regeln für den Einsatz von Fußfesseln bei terroristischen Gefährdern auszuweiten, wobei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss
  • Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht soll zur Klärung der Grenzen bzw. Ausgestaltung der präventiven Freiheitsentziehung (je nach Bundesland unterschiedlich geregelt) beitragen
  • Änderungen im Jugendstrafrecht für 18- bis 21-Jährige sollen erwogen werden, etwa durch gesetzliche Vermutungsregeln zugunsten des Erwachsenenstrafrechts bei terroristischen Straftaten
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