Familienministerium lehnt Änderung des Leihmutterschaftsrechts ab

16. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Keine Änderungen bei Leihmutterschaft in
Berlin () – Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant keine Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft. Das berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfamilienministeriums.

„Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor“, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). „Die Rechtslage zur Leihmutterschaft ist in klar geregelt.“ Grundsätzlich bestehe gemäß Adoptionsvermittlungsgesetz ein Verbot der Ersatz-, also der Leihmuttervermittlung.

Des Weiteren enthalte das Gesetz ein Anzeigenverbot. „Danach ist es untersagt, Ersatzmütter oder Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen zu suchen oder anzubieten“, fügte der Sprecher hinzu. Das Anzeigenverbot erstrecke sich grundsätzlich auf alle Formen der Werbung für Leihmutterschaft. Die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen obliege den jeweils zuständigen Behörden der Länder.

Hintergrund sind private Neuigkeiten aus der Familie von Unions-Fraktionschef Jens Spahn: Der CDU-Politiker und sein Ehemann sind Eltern eines Sohnes geworden, der in den USA zur Welt kam und von einer Leihmutter geboren worden ist. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Einzelsachverhalten grundsätzlich nicht äußern“, erklärte das Bundesfamilienministerium zu dem Fall.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Familienministerium (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesfamilienministerin Karin Prien plant keine Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft; laut Koalitionsvertrag ist keine Änderung der aktuellen Rechtslage vorgesehen
  • Nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gilt ein Verbot der Ersatz-/Leihmuttervermittlung sowie ein Anzeigenverbot, das grundsätzlich alle Formen der Werbung für Leihmutterschaft umfasst
  • Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Anzeigenverbot obliegt den jeweils zuständigen Behörden der Länder

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Bundesfamilienministerium plant keine Änderungen an den gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft; betrifft Rechtslage in Deutschland für Ersatz-/Leihmuttervermittlung sowie Anzeigen/ Werbung, keine konkreten Zahlen oder neuen Fristen
  • Geltendes Verbot nach Adoptionsvermittlungsgesetz betrifft grundsätzlich alle Formen der Suche oder des Anbietens von Ersatzmüttern bzw. Bestelleltern; Anzeigenverbot gilt bundesweit, Ahndung/Verfolgung erfolgt durch zuständige Behörden der Länder

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage zur Leihmutterschaft vor; daher keine geplanten Gesetzesänderungen durch Bundesfamilienministerin Karin Prien
  • Grundsätzlich besteht nach Adoptionsvermittlungsgesetz ein Verbot der Ersatz- bzw. Leihmuttervermittlung sowie ein Anzeigenverbot für die Suche oder das Anbieten über öffentliche Erklärungen; Zuwiderhandlungen werden von zuständigen Behörden der Länder verfolgt und geahndet
  • Hintergrund sind private Familiennachrichten aus dem Umfeld von Jens Spahn: Sohn in den USA per Leihmutter geboren; dazu verwies das Bundesfamilienministerium auf keine Stellungnahme zu Einzelsachverhalten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Keine geplanten Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft gemäß Koalitionsvertrag
  • Fortbestehendes Verbot der Ersatz-/Leihmuttervermittlung sowie Anzeigenverbot für Suche oder Angebot von Ersatzmüttern oder Bestelleltern
  • Ahndung von Verstößen obliegt den zuständigen Behörden der Länder
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH