Bundesrat stimmt für Reform des Sexualstrafrechts

10. Juli 2026

Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Strafrechtsreform in Hamburg und Bundesrat

() – Der Bundesrat hat zwei Initiativen zur Reform des Strafrechts zugestimmt, die von der Hamburger Justizsenatorin Anna Galina mit auf den Weg gebracht wurden. Das hat die Grüne Fraktion Hamburg am Freitag mitgeteilt.

Die Beschlüsse sehen ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ sowie eine stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten vor.

Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg, begrüßte die Entscheidungen als starkes Signal für die sexuelle Selbstbestimmung. „Mit dem Grundsatz ‚Nur Ja heißt Ja‘ schließen wir eine Schutzlücke im Sexualstrafrecht. Schweigen oder Erstarren dürfen niemals als Zustimmung verstanden werden“, sagte Zagst.

Entscheidend müsse sein, ob ein freiwilliges Ja vorlag.

Zagst betonte zudem die Bedeutung der stärkeren Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Tatmotive bei Tötungsdelikten. Femizide seien Ausdruck struktureller, patriarchaler Gewalt und müssten sich auch im Strafrecht angemessen widerspiegeln.

Die Grüne Fraktion Hamburg sieht in der Mehrheit im Bundesrat einen großen Erfolg und fordert nun, den Schwung mitzunehmen und im Bundestag die notwendigen Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Zustimmung des Bundesrats zu zwei Initiativen zur Reform des Strafrechts aus Hamburg
  • Einführung des konsensbasierten Sexualstrafrechts „Nur Ja heißt Ja“
  • Stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft: Opfer von sexualisierten Gewaltverbrechen und Tötungsdelikten, insbesondere Frauen
  • Zielgruppen: Allgemeine Bevölkerung, insbesondere Frauen und feministische Bewegungen
  • Zeitraum: Gesetzesänderungen sollen im Bundestag zeitnah vorangetrieben werden

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Zustimmung des Bundesrates zu zwei Strafrechtsreformen
  • Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts („Nur Ja heißt Ja“)
  • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten, um Femizide zu adressieren

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Zustimmung zu zwei Initiativen zur Reform des Strafrechts im Bundesrat
  • Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“
  • Stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten im Strafrecht
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