Bundesrat stimmt für Reform des Sexualstrafrechts nach "Nur Ja heißt Ja"-Modell
Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftspolitik: Neuer Ansatz im Sexualstrafrecht
Hamburg () – Der Bundesrat hat am Freitag für die Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Modell gestimmt. Das teilte die Hamburger Justizbehörde mit.
Der Entschließungsantrag, den Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht hatten und dem Niedersachsen und das Saarland beigetreten sind, erhielt eine Mehrheit. Er wird nun der Bundesregierung zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina begrüßte die Entscheidung als „wirklich richtig guten Tag für die sexuelle Selbstbestimmung“.
Das „Nur Ja heißt Ja“-Modell solle nun endlich auch in Deutschland Realität werden. Mehrere Länder Europas seien bereits weiter.
Es sei ganz einfach: Wenn zwei Menschen intim werden, müssten es beide wollen. Das Sexualstrafrecht müsse die sexuelle Selbstbestimmung stärken, indem künftig klar sei, dass derjenige, der eine sexuelle Handlung initiiert, sich auch der Zustimmung seines Gegenübers vergewissert.
Das geltende Recht knüpft seit 2016 an einen für den Täter erkennbaren entgegenstehenden Willen an („Nein heißt Nein“-Lösung).
In der Praxis führt dies jedoch häufig dazu, dass Betroffene in Übergriffssituationen nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten können, sondern aufgrund von Angst, Schock oder psychischen Ausnahmesituationen handlungsunfähig sind. Daher kommen tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen oft nicht zur Anklage oder sind im gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachweisbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026 |
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