Rufe nach schärferem Vorgehen gegen Gefährder werden lauter

28. Juli 2026

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: stärkt Sicherheit bei Gefährdern

Berlin () – Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin, werden die Rufe nach einem schärferen Vorgehen gegen Gefährder lauter.

„Ich glaube, alles, was solche Angriffe in Zukunft verhindert, ist eine gute Regelung“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Susanne Hierl (CSU), im RBB-Inforadio. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuvor ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt.

Dieses bezieht sich auf die Anwendung des Jugendstrafrechts, den Einsatz von elektronischen Fußfesseln sowie das Thema Präventivhaft.

Zum Jugendstrafrecht sagte Hierl, dass man zum Beispiel sagen könnte, dass beim Anschluss an eine terroristische Vereinigung eine sogenannte Entwicklungsunreife nicht mehr gegeben sei. Dann könne Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.

Auch das Thema Bewährungsstrafen könne man angehen, sodass es für bestimmte Taten keine solche Strafe mehr gebe.

Zum Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei Gefährdern sagte Hierl: „Da müssen wir noch mal genauer draufschauen, ob das für jeden Fall sinnvoll ist, aber darüber nachzudenken ist auf jeden Fall ein guter Ansatz.“ Darüber hinaus seien einheitliche Regeln für eine Präventivhaft nötig.

könne hier ein Vorbild sein, so Hierl.

Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings begrüßte die Vorschläge von Dobrindt zur Verschärfung des Jugendstrafrechts ebenfalls. „Die Vorschläge von Alexander Dobrindt haben meine volle Unterstützung. Insbesondere das Jugendstrafrecht darf nicht dazu führen, dass der Staat uns schutzlos lässt vor hochgefährlichen und oft bereits volljährigen Tätern“, sagte Krings der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).

Er halte es daher zusätzlich für notwendig, ab dem 18. Lebensjahr konsequent Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

Mit Blick auf den CSD-Anschlag sagte Krings, auf den Täter sei bei seiner früheren Verurteilung in Berlin mit großer Selbstverständlichkeit Jugendstrafrecht angewandt worden, obwohl er bei der Tat bereits 20 Jahre alt gewesen sei, sich systematisch radikalisiert habe und mit hoher krimineller Energie mehrmals Ausreiseversuche durchgeplant und unternommen habe.

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Dies zeuge eben nicht von einer „Entwicklungsverzögerung“, sondern sei ein Beispiel für die Schieflage in der jugendgerichtlichen Praxis. Der Gesetzgeber müsse darauf eine klare Antwort geben.

Die Volljährigkeit im Zivilrecht müsse künftig auch mit der vollen Verantwortlichkeit im Strafrecht einhergehen, so der Unionsfraktionsvize.

Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf den Berliner CSD war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt. Im Mai war er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, für die ihm eine sogenannte „Vorbewährung“ zugestanden wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe, gefordert.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket an zur Anwendung von Jugendstrafrecht, zum Einsatz elektronischer Fußfesseln und zum Thema Präventivhaft
  • Susanne Hierl schlug vor, bei Anschluss an eine terroristische Vereinigung eine Entwicklungsunreife künftig nicht mehr anzunehmen, sodass Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann, sowie Bewährungsstrafen für bestimmte Taten abzuschaffen
  • Günter Krings verlangte, spätestens ab dem 18. Lebensjahr konsequent Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, da beim 20-jährigen Täter trotz systematischer Radikalisierung Jugendstrafrecht angewandt worden sei

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Personen bzw. Täter im Umfeld des Berliner CSD-Anschlags sowie künftig mutmaßlich islamistische Gefährder mit Bezug zu terroristischen Vereinigungen und hochgefährliche oft bereits volljährige Täter; Zielgruppen: Strafrecht bei Jugendlichen/Heranwachsenden, Anwendung von Erwachsenenstrafrecht ab 18 sowie Gefährder-Fußfesseln/Präventivhaft; Intensität: Verschärfung/Regeländerungen (Jugendstrafrecht soll bei Anschluss an terroristische Vereinigungen ohne Entwicklungsunreife möglich sein; Bewährungsstrafen für bestimmte Taten weg; ab 18 konsequent Erwachsenenstrafrecht; elektronischen Fußfesseln als Prüfansatz; einheitliche Regeln für Präventivhaft) ohne konkrete Zahlen
  • Regionen: vor allem Berlin als Anlassfall, außerdem Bayern als Vorbild für die Einführung/Anwendung einheitlicher Regelungen bei Präventivhaft/Fußfesseln und unionsweit (CSU/CDU-Bundespolitik und Unionsfraktionen); keine verbindlichen Fristen oder Zeiträume genannt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin forderten Unionspolitiker ein schärferes Vorgehen gegen Gefährder; im Fokus stehen insbesondere Anpassungen beim Jugendstrafrecht, bei elektronischen Fußfesseln und bei Präventivhaft
  • Hintergründe sind die als „Schieflage“ beschriebene jugendgerichtliche Praxis: Der mutmaßliche islamistische Täter war bei der Tat bereits 20 Jahre alt, systematisch radikalisiert und mehrfach bei Ausreiseversuchen aktiv, dennoch wurde zuvor Jugendstrafrecht angewandt
  • Auslöser/konkreter Kontext: Der Täter war Behörden als islamistischer Gefährder bekannt, im Mai wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe (1 Jahr und 10 Monate) verurteilt worden, mit „Vorbewährung“; die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe verlangt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigt ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket an mit Änderungen bei der Anwendung des Jugendstrafrechts, dem Einsatz elektronischer Fußfesseln und dem Thema Präventivhaft
  • Es soll geprüft werden, bei Gefährdern elektronische Fußfesseln einzusetzen, und es sollen dafür einheitliche Regeln für eine Präventivhaft geschaffen werden
  • Der Gesetzgeber soll bei Straftaten nach Anschluss an terroristische Vereinigungen die Entwicklungsunreife im Jugendstrafrecht nicht mehr berücksichtigen sowie Bewährungsstrafen für bestimmte Taten abschaffen und ab 18 Jahren konsequent Erwachsenenstrafrecht anwenden
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