Rufe nach härteren Strafen für Islamisten nach CSD-Anschlag

26. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Islamismus und Strafrecht in
Berlin () – Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), kritisiert nach dem Anschlag auf den CSD die Aussetzung von Strafen für Islamisten auf Bewährung.

„Gerade beim Islamismus haben wir es eben mit einer hohen Bedrohungslage und auch ideologischem Fanatismus zu tun“, sagte er dem Fernsehsender „Welt“. Und der müsse vielleicht noch mehr als in anderen Bereichen bei derartigen Entscheidungen – beispielsweise, ob jemand Bewährung bekomme oder nicht – berücksichtigt werden.

Er forderte, man müsse auch schon im Vorfeld möglicher Taten die Bedrohungslage ernst nehmen. Dazu gehöre die Feststellung, dass gerade im islamistischen Bereich ein hoher Fanatismus bestehe, der durch Situationen im oder im Gazastreifen noch einmal angeheizt worden sei. Deswegen gelte es, eine hohe Wachsamkeit zu haben und eine entsprechende Konsequenz bei möglichen Entscheidungen, ob jemand Bewährung erhalte oder andere Maßnahmen.

Bei islamistischer Gefahr seien alle in der Gesellschaft zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgerufen – das gelte ausdrücklich auch für die Gerichte, so Throm weiter. „Das Leben, die Welt hat sich einfach in den letzten Jahren ein Stück weit verändert. Und das müssen wir als Sicherheitsbehörden, als Gesetzgeber – aber, ich sage es ganz bewusst, auch als Gerichte, beispielsweise – nachvollziehen und dem gerecht werden.“

In der Vergangenheit war der als CSD-Attentäter beschuldigte Abdul B. bereits zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden – die Strafe wurde jedoch auf Bewährung ausgesetzt, obwohl schon damals seine Zugehörigkeit zur islamistischen Szene bekannt war.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei am Tatort nach Todesfahrt beim CSD

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Alexander Throm (CDU) kritisiert die Aussetzung von Strafen für Islamisten auf Bewährung und fordert, bei Entscheidungen über Bewährung die hohe Bedrohungslage und ideologischen Fanatismus stärker zu berücksichtigen
  • Throm fordert, bereits im Vorfeld möglicher Taten die islamistische Gefahr ernst zu nehmen, wegen nachgeheizter Fanatismuslage etwa durch Entwicklungen im Iran oder im Gazastreifen
  • Throm fordert erhöhte Wachsamkeit auch für Gerichte und eine konsequentere Berücksichtigung der veränderten Sicherheitslage bei Entscheidungen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind die Unionsfraktion im Bundestag und vor allem Gerichte als Zielgruppe für die Entscheidungspraxis bei Bewährung und anderen Maßnahmen im islamistischen Kontext; Regionen nicht genannt; Zahlen genannt: der CSD-Attentäter Abdul B wurde bereits zu 1 Jahr und 10 Monaten Haft verurteilt, die Strafe wurde jedoch auf Bewährung ausgesetzt
  • Alexander Throm (CDU) fordert, bei islamistischer Gefahr die hohe Bedrohungslage und Fanatismus stärker zu berücksichtigen, auch schon im Vorfeld möglicher Taten; keine konkreten Fristen oder Zeiträume genannt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Kritik an der Aussetzung von Strafen für Islamisten auf Bewährung nach dem Anschlag auf den CSD, weil bei Islamismus eine hohe Bedrohungslage und ideologischer Fanatismus angenommen wird
  • Hintergrund ist, dass die Zugehörigkeit des Beschuldigten Abdul B. zur islamistischen Szene bereits zum Zeitpunkt der früheren Verurteilung bekannt gewesen sei, die Haftstrafe trotzdem auf Bewährung ausgesetzt wurde
  • Auslöser ist der Anschlag auf den CSD; als Kontext wird angeführt, dass Fanatismus im islamistischen Bereich durch Ereignisse wie im Iran oder im Gazastreifen weiter angeheizt worden sein soll

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Gerichte sollen bei Entscheidungen wie der Bewährung bei islamistischer Gefahr erhöhte Wachsamkeit walten lassen und die konkrete Bedrohungslage stärker berücksichtigen
  • Sicherheitsbehörden und Gesetzgeber sollen die veränderte Lage nachvollziehen und Entscheidungen mit entsprechender Konsequenz treffen
  • Bereits im Vorfeld möglicher Taten soll die islamistische Bedrohungslage ernst genommen werden, um angemessene Maßnahmen statt Bewährung zu ermöglichen
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