Karlsruhe weist AfD-Klage gegen "2G+-Regelung" im Bundestag ab

22. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Bundesverfassungsgericht in

Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der AfD gegen die frühere „2G+-Regelung“ im Deutschen Bundestag abgewiesen. Die Regelung sei während der Covid-19-Pandemie „gerechtfertigt“ gewesen, teilten die Karlsruher Richter am Montag mit. Mit der Organklage verbundene Eilanträge waren bereits mit Beschlüssen vom 26. Januar 2022 und vom 8. März 2022 verworfen worden.

Die Organklage richtete sich gegen die im Januar 2022 eingeführten Maßnahmen, die den Zutritt zu bestimmten Bereichen des Bundestages nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen mit zusätzlichem negativem Test oder Booster-Impfung erlaubten. Die Kläger, darunter drei Abgeordnete und die AfD-Fraktion, argumentierten, dass die „2G+-Regeln“ ihre Rechte aus dem Grundgesetz verletzten. Insbesondere wurde die Teilnahmebeschränkung für eine Gedenkstunde am 27. Januar 2022 kritisiert. Das Gericht befand jedoch, dass die Maßnahmen verhältnismäßig waren, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten.

Die Karlsruher Richter machten in ihrer Entscheidung deutlich, dass die 2G+-Regelung auf die spezifische Pandemiesituation beschränkt und befristet war. Die Maßnahmen wurden als notwendig erachtet, um die Gesundheit der Abgeordneten und der anwesenden Gäste, insbesondere der besonders vulnerablen Holocaust-Überlebenden, zu schützen (Beschluss vom 9. Juni 2026 – 2 BvE 1/22).

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Bildhinweis: Deutscher Bundestag (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesverfassungsgericht wies Organklage der AfD gegen die frühere „2G+-Regelung“ im Bundestag ab und bewertete die Regelung während der Covid-19-Pandemie als gerechtfertigt
  • Eilanträge zur Organklage waren bereits am 26. Januar 2022 und am 8. März 2022 verworfen worden
  • Gericht stellte fest, dass die „2G+-Regelung“ verhältnismäßig war, auf die konkrete Pandemiesituation beschränkt und befristet sowie zum Schutz der Gesundheit besonders vulnerabler Personen (u. a. Holocaust-Überlebende) diente

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen AfD (Fraktion) sowie drei AfD-Abgeordnete; Bundesverfassungsgericht Karlsruhe weist Organklage gegen frühere 2G+-Regelung im Deutschen Bundestag ab; Streitmaßnahme betrifft Januar 2022 eingeführte Zutrittsbeschränkungen zu bestimmten Bundestagsbereichen inklusive Teilnahmebeschränkung für Gedenkstunde am 27. Januar 2022; Gericht sieht die Regelung als gerechtfertigt und verhältnismäßig zur Pandemiebewältigung sowie zum Schutz besonders vulnerabler Holocaust-Überlebender
  • Betroffen Bundestag/Parlamentsbetrieb in Deutschland; 2G+-Regelung auf Pandemiesituation beschränkt und befristet; Eilanträge bereits verworfen mit Beschlüssen vom 26. Januar 2022 und 8. März 2022; maßgebliche Entscheidung Beschluss vom 9. Juni 2026, Aktenzeichen 2 BvE 1/22

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bundesverfassungsgericht wies Organklage der AfD gegen die frühere 2G+-Regel im Bundestag ab, da die Maßnahmen in der Covid-19-Pandemie gerechtfertigt und verhältnismäßig waren
  • Auslöser waren im Januar 2022 eingeführte Zutrittsbeschränkungen für bestimmte Bundestagsbereiche (nur vollständig geimpft oder genesen mit zusätzlichem negativem Test oder Booster) mit Kritik an der Teilnahmebeschränkung für eine Gedenkstunde am 27. Januar 2022
  • Hintergrund und Kontext waren der Schutz vor Infektionsrisiken sowie die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Parlaments, insbesondere zum Schutz besonders vulnerabler Holocaust-Überlebender (Eilanträge bereits 2022 verworfen)

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bundesverfassungsgericht weist die Organklage der AfD gegen die frühere 2G+-Regelung im Bundestag ab
  • Eilanträge im Zusammenhang mit der Organklage werden bereits seit Beschlüssen vom 26. Januar 2022 und 8. März 2022 verworfen
  • Gericht stellt fest, dass die 2G+-Regelung in der konkreten Pandemiesituation befristet und verhältnismäßig war, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH