Entsorgungsverband lobt neue EU-Ökodesign-Verordnung

19. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: EU-Ökodesign in

Berlin () – Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) lobt die neue EU-Ökodesign-Verordnung. „Echtes Recycling beginnt beim Design. Dass die EU-Ökodesign-Verordnung nun ernst macht, ist ein historischer Schritt für den Ressourcenschutz“, sagte Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen der „Rheinischen Post“ (Sonntagausgabe).

Bruckschen sagte, wenn Produkte von Anfang an kreislauftauglich gestaltet und digital dokumentiert würden, schone das nicht nur das Klima, sondern mache die Kreislaufwirtschaft zu einem Wachstumsmotor. „Bessere Produkte für die Verbraucher, verlässliche Rohstoffe für die Wirtschaft – dabei gewinnen alle.“

Die EU-Ökodesign-Verordnung tritt am Sonntag, dem 19. Juli, in Kraft und verbietet es großen Unternehmen in der EU, unverkaufte Kleidung zu vernichten.

Der Gesamtverband „Textil+Mode“ kritisiert die neue EU-Ökodesign-Verordnung scharf. „Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware“, sagte Jonas Stracke, Kreislaufexperte bei „Textil+Mode“, der „Rheinischen Post“. „Dennoch erweckt der Name des Gesetzes den Eindruck, als würden Hersteller massenhaft Neuware vernichten.“

Das Gesetz setze an der falschen Stelle an. „Das Gesetz mit dem wuchtigen Namen Vernichtungsverbot bekämpft nicht mal im Ansatz das Ultra-Fast-Fashion-Problem, sondern schafft in der EU viel neue Bürokratie, ausgerechnet für die Unternehmen, die nicht für die Altkleiderberge mit wertloser Ramschware verantwortlich sind“, sagte Stracke.

„Für mehr Nachhaltigkeit braucht es vor allem funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen sowie einen Markt für recycelte Textilfasern. Solange diese Voraussetzungen fehlen, bleibt auch das Vernichtungsverbot mit all seinem zusätzlichen Dokumentationsaufwand lediglich ein Papiertiger.“

Siehe auch:  Forsa: AfD weiter klar vor Union
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Modeartikel-Geschäft (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • BDE lobt die neue EU-Ökodesign-Verordnung als „historischen Schritt“ und fordert Produkte von Anfang an kreislauftauglich zu gestalten sowie digital zu dokumentieren
  • Die EU-Ökodesign-Verordnung tritt am 19. Juli in Kraft und verbietet großen Unternehmen in der EU, unverkaufte Kleidung zu vernichten
  • Textil+Mode kritisiert das Gesetz als unnötige Bürokratie und fordert statt eines Vernichtungsverbots funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen sowie einen Markt für recycelte Textilfasern

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind große Unternehmen in der EU; die EU-Ökodesign-Verordnung tritt am 19. Juli in Kraft und verbietet ihnen, unverkaufte Kleidung zu vernichten
  • Betroffen sind vor allem Hersteller/Unternehmen, die mit dieser Vernichtungspraxis in Verbindung gebracht werden; laut BDE soll die Verordnung durch kreislauftaugliches Design und digitale Dokumentation die Kreislaufwirtschaft stärken (Kritik von Textil+Mode sieht zusätzliche Bürokratie und zusätzlichen Dokumentationsaufwand)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • BDE lobt die neue EU-Ökodesign-Verordnung als Schritt für Ressourcenschutz, weil Produkte kreislauftauglich gestaltet und digital dokumentiert werden sollen, wodurch Klima und Kreislaufwirtschaft profitieren sollen
  • Die Verordnung tritt am 19. Juli in Kraft und verbietet großen Unternehmen in der EU, unverkaufte Kleidung zu vernichten
  • Textil+Mode kritisiert die Regel als unzureichend, weil sie das Ultra-Fast-Fashion-Problem nicht löst und stattdessen neue Bürokratie schafft; zudem fehlten funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen sowie ein Markt für recycelte Textilfasern, weshalb das Vernichtungsverbot laut Kritik nur als „Papiertiger“ wirke

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Die EU-Ökodesign-Verordnung tritt am 19. Juli in Kraft und verbietet großen Unternehmen in der EU, unverkaufte Kleidung zu vernichten
  • Unternehmen müssen im Rahmen der Verordnung unverkaufte Kleidung nicht zerstören und entsprechend die Vorgaben zur kreislauftauglichen Gestaltung und digital dokumentierten Produktinformationen umsetzen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH