Rufe nach bewussterem Umgang mit Wasser

16. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Kommunen warnen vor Wasserknappheit in

() – Vor dem Hintergrund eines regional und saisonal fortschreitenden Wassermangels in Deutschland mahnt der Deutsche Städtetag zum Umdenken.

Städtetag-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Früher galt Wasser in Deutschland vielen als unbegrenzte Ressource. Dem ist nicht mehr so.“ Die Hitzesommer der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass es auch hierzulande saisonal und regional zu Wasserknappheit kommen könne. Auch in diesem Jahr sei die Situation wieder besonders drastisch, die Temperaturen im Juni hätten Rekordwerte erreicht.

Schuchardt sagte, die Wasserversorgung in Deutschland sei immer noch sicher. Er forderte dennoch, deutlich bewusster mit Grundwasser sowie mit Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen umzugehen. Bund und Länder sollten gemeinsam für möglichst einheitliche Entnahmeentgelte aus Grundwasser und Oberflächengewässern sorgen. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um Gebühren für Privathaushalte, sondern vor allem um die kommerzielle Wasserentnahme. „Die Entnahmeentgelte für Gewerbe, Industrie und landwirtschaftliche Betriebe müssen so gestaltet sein, dass sie auch einen Anreiz zum Wassersparen setzen“, sagte er.

Die Mittel aus den Entgelten könnten außerdem vermehrt für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Klimaanpassung eingesetzt werden, sagte Schuchardt. „Das wäre eine echte Win-Win-Situation.“ Derzeit gebe es in 13 von 16 Bundesländern entsprechende Entnahmeentgelte – Höhe und Ausnahmeregelungen unterschieden sich von Bundesland zu Bundesland teilweise deutlich. Da brauche es bundeseinheitliche Regelungen.

Der Deutsche Landkreistag rechtfertige derweil kommunale Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen und privaten Wasserverbrauchs. Der Präsident des Landkreistages, Achim Brötel, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Hitze- und Trockenperioden nehmen in vielen Regionen zu. In solchen Situationen müssen auch private Komfortverbräuche, etwa das Befüllen von Pools, kritisch hinterfragt werden.“

Brötel sagte weiter, dass die Hinweise und Empfehlungen der Wasserversorger unbedingt beachtet werden sollten. In der Vergangenheit hätten einzelne Kommunen bereits die Wasserentnahme zeitlich oder mengenmäßig begrenzen müssen. „Solche Anordnungen möchte natürlich kein Landkreis und keine Gemeinde treffen müssen. Deshalb setzen wir zunächst auf die Einsicht und das verantwortungsbewusste Handeln der Menschen.“

Zuletzt hatte die Stadt weitreichende Einschränkungen des privaten und öffentlichen Verbrauchs von Wasser verfügt. Das betraf unter anderem das Befüllen von privaten Pools und Badebecken sowie den Betrieb von Springbrunnen. Darüber hinaus ist das Bewässern, Gießen und Beregnen von Gärten untersagt. Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) begründete den Schritt damit, dass „nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling“ die vorhandenen Ressourcen der Wasserversorgung Münchens „derzeit äußerst strapaziert“ seien.

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Krauses Partei fordert unterdessen von den Unternehmen mehr Verantwortung. Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass die Hitze für viele Menschen extrem belastend sei. „Und sie bringt auch unsere Wasserversorgung an ihre Grenzen.“ Wenn Wasserversorger bereits im Frühsommer zum Sparen aufrufen, sei das ein deutliches Warnsignal.

Deshalb forderte Haßelmann: „Unternehmen, die viel abpumpen, müssen auch Verantwortung übernehmen. Dafür sollten die Regeln für die Wasserentnahme in ganz Deutschland endlich einheitlich werden und auch die Preise harmonisiert werden.“ Das schaffe Fairness und sorge dafür, dass sich Großverbraucher nicht aus der Verantwortung nehmen können, sagte die Bundestagsfraktionschefin. Trinkwasser für Menschen müsse immer Vorrang haben. „Es ist keine Ware wie jede andere.“ Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, Wasser besser zu schützen, damit auch künftig genügend sauberes und bezahlbares Wasser für alle da sei.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Rasen wird mit Wasser besprengt (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Deutscher Städtetag fordert bundeseinheitliche Regelungen für Entnahmeentgelte aus Grundwasser und Oberflächengewässern; diese sollen vor allem Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft zu Wassersparen anreizen und nicht Privathaushalte betreffen
  • Entnahmeentgelte sollen verstärkt für Gewässerschutz und Klimaanpassung eingesetzt werden; derzeit gibt es entsprechende Entnahmeentgelte in 13 von 16 Bundesländern mit teils stark unterschiedlichen Höhen und Ausnahmeregelungen
  • Deutscher Landkreistag betont, dass bei zunehmenden Hitze- und Trockenperioden auch private Komfortverbräuche wie das Befüllen von Pools kritisch hinterfragt werden sollten und Kommunen zunächst auf Einsicht statt neue Anordnungen setzen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Deutschlandweit Städte, Landkreise und private Haushalte sowie vor allem Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft; als Zeitraum/Anlass werden die derzeitige Situation im laufenden Jahr sowie Hitzesommer vergangener Jahre und besonders der Juni mit Rekordtemperaturen genannt; konkrete Regelungen für kommunale Einschränkungen gab es bereits in München (u. a. Verbot/ Einschränkung Pools und Springbrunnen sowie Bewässern/Gießen/Beregen von Gärten), während der Deutsche Städtetag bundeseinheitliche Entnahmeentgelte fordert (derzeit in 13 von 16 Bundesländern)
  • Betroffen sind Regionen mit zunehmenden Hitze- und Trockenperioden; der Deutsche Landkreistag nennt als Zielgruppen ausdrücklich auch private Komfortverbräuche wie das Befüllen von Pools und betont, dass Wasserversorgerhinweise beachtet werden sollen, da einzelne Kommunen in der Vergangenheit Entnahme zeitlich oder mengenmäßig begrenzen mussten
  • Zielgerichtet auf die kommerzielle Wasserentnahme: Bund und Länder sollen gemeinsam möglichst einheitliche Entnahmeentgelte für Grundwasser und Oberflächengewässer schaffen, damit Preise Anreize zum Wassersparen setzen; dabei geht es nicht um Gebühren für Privathaushalte, sondern um Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft, mit dem Ziel von bundeseinheitlichen Regeln und harmonisierten Preisen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Regionale und saisonal fortschreitende Wasserknappheit in Deutschland als Folge mehrerer Hitzesommer und Rekordtemperaturen im Juni, wodurch die Wasserversorgung zunehmend unter Druck gerät
  • Fehlende bzw. uneinheitliche Regelungen bei Entnahmeentgelten für Grundwasser und Oberflächengewässer zwischen den Bundesländern, wodurch Anreize zum Wassersparen nicht ausreichend harmonisiert sind
  • Zusätzlicher Kontext durch kommunale Einschränkungen wie in München (u.a. Pools, Springbrunnen, Bewässern/Gießen/Beregnen von Gärten) sowie Forderungen, auch private Komfortverbräuche in Trocken- und Hitzeperioden kritisch zu hinterfragen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bund und Länder sollen gemeinsam möglichst einheitliche Entnahmeentgelte für Grundwasser und Oberflächengewässer für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft festlegen, damit Wassersparen finanziell angereizt wird
  • Kommunen und Landkreise sollen bei Hitze- und Trockenperioden öffentliche und private Wasserverbräuche einschränken bzw. zeitlich oder mengenmäßig begrenzen, indem zunächst auf Einsicht und verantwortungsbewusstes Handeln der Bevölkerung gesetzt wird
  • Maßnahmen sollen verstärkt aus Entgelten finanziert werden, etwa für Gewässerschutz und Klimaanpassung; Münchner Beispiel mit Verboten etwa für Pools, Springbrunnen und Gartenbewässerung
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