Trockenperiode: Stadt Kaiserslautern verbietet Wasserentnahme aus Bächen

15. Juli 2026

Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung

Panorama: Wasserentnahme in

Kaiserslautern () – Die Stadt Kaiserslautern hat wegen der anhaltenden Trockenheit die Entnahme von Wasser aus natürlichen Fließgewässern im gesamten Stadtgebiet vorübergehend untersagt. Das Verbot gilt ab sofort und bis zum 30. September, wie die Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte.

Betroffen sind alle oberirdischen Gewässer dritter Ordnung, einschließlich der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs.

Aufgrund der seit Wochen hohen Temperaturen und ausbleibender Regenfälle wiesen die Bäche sehr niedrige Wasserstände auf, eine Verbesserung sei nicht absehbar. Die Behörde will mit der Maßnahme verhindern, dass der ohnehin niedrige Wasserstand weiter sinkt, was zu hohen Wassertemperaturen und einem geringeren Sauerstoffgehalt führen würde.

Dies hätte negative Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und an den Ufern.

Die Untersagung gilt auch für Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke an die Gewässer angrenzen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Bereits erteilte Genehmigungen zur Wasserentnahme sind von der Allgemeinverfügung nicht betroffen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bach (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Stadt Kaiserslautern untersagt die Entnahme von Wasser aus natürlichen Fließgewässern im gesamten Stadtgebiet vorübergehend vom sofortigen Zeitpunkt bis zum 30. September
  • Verbot betrifft alle oberirdischen Gewässer dritter Ordnung einschließlich der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbach und gilt auch für Eigentümer und Anlieger; Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden
  • Bereits erteilte Genehmigungen zur Wasserentnahme bleiben von der Allgemeinverfügung unberührt

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Stadtgebiet Kaiserslautern; Entnahme von Wasser aus natürlichen Fließgewässern in den oberirdischen Gewässern dritter Ordnung, inkl. Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs; gilt ab sofort bis 30. September (wegen seit Wochen anhaltender Trockenheit und niedriger Wasserstände)
  • Betroffen auch Eigentümer und Anlieger mit Grundstücken an den Gewässern; Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden; bereits erteilte Genehmigungen sind nicht betroffen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • anhaltende Trockenheit mit seit Wochen hohen Temperaturen und ausbleibenden Regenfällen führt zu sehr niedrigen Wasserständen in den Bächen
  • weiteres Absinken des Wasserstands würde zu höheren Wassertemperaturen und geringerem Sauerstoffgehalt führen, mit negativen Folgen für Tier- und Pflanzenwelt sowie für den Gewässer- und Uferbereich
  • behördlicher Schutzmaßnahme-Kontext: vorübergehende Untersagung der Wasserentnahme im gesamten Stadtgebiet bis 30. September auch für Anlieger, Zuwiderhandlungen möglich bis 50.000 Euro Geldbuße; bereits erteilte Genehmigungen bleiben ausgenommen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Die Stadt Kaiserslautern untersagt ab sofort im gesamten Stadtgebiet vorübergehend die Entnahme von Wasser aus natürlichen Fließgewässern bis zum 30. September
  • Die Untersagung betrifft alle oberirdischen Gewässer dritter Ordnung einschließlich der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs, auch für Eigentümer und Anlieger an angrenzenden Grundstücken
  • Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, bereits erteilte Genehmigungen zur Wasserentnahme bleiben davon unberührt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)