Frei will Gehaltsobergrenze für Unterhaltsvorschuss
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Unterhaltsvorschuss in Deutschland
Berlin () – Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) will beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende kürzen. Wer mehr als 4.500 bis 5.000 Euro brutto im Monat verdiene, solle keinen Anspruch mehr darauf haben, dass der Staat für säumige Unterhaltspflichtige in Vorleistung trete, sagte Frei dem Talk-Format „Stimme am Morgen“ des TV-Senders der „Welt“ am Mittwoch.
„Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, die müssen wir konzentrieren auf diejenigen, die wirklich bedürftig sind“, so Frei. „Und das bedeutet eben, wir müssen da eine Gehaltsgrenze einziehen. Wer über dieser Gehaltsgrenze liegt, der kann keinen Anspruch darauf haben, dass die Allgemeinheit für Zahlungsausfälle des Partners einsteht.“
Die genaue Grenze werde sich erst im Gesetzgebungsverfahren erweisen. Eine ungefähre Spanne gab Frei aber vor: Man könne von einer Grenze sprechen, die bei 4.500 bis 5.000 Euro Monatseinkommen liege. Ab da sei es kaum zu rechtfertigen, warum die Allgemeinheit einspringen solle.
Frei wies auch die Kritik von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf an den Plänen zur Streichung des Unterhaltsvorschusses für 16- bis 18-Jährige zurück. Es werde niemand im Regen stehen gelassen, behauptete er. Die Regelung sei zusammen mit anderen Veränderungen, etwa im Bundesteilhabegesetz oder der Kinder- und Jugendhilfe, von der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Juni beschlossen worden.
Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss seien in den letzten acht Jahren um das Vierfache gestiegen, so Frei. Das belaste die Städte, Gemeinden und Landkreise. Wenn man dort Entlastung schaffen wolle, müsse man genau an solche Dinge herangehen.
Jugendämter können sich das Geld für die Vorleistung vom säumigen Elternteil im sogenannten Regress zurückholen. Die Rückzahlungspflicht greift aber nur, wenn dieser Elternteil finanziell leistungsfähig ist. In den meisten Fällen bleibt der Staat allerdings auf den Kosten sitzen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mutter mit zwei Kindern (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Kanzleramtschef Thorsten Frei will den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende kürzen, indem künftig bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von über ca. 4.500 bis 5.000 Euro kein Anspruch mehr bestehen soll
- Die genaue Gehaltsgrenze soll erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden; Frei begründet die Kürzung damit, die Leistung auf „wirklich Bedürftige“ zu konzentrieren
- Frei weist die Kritik zurück, wonach 16- bis 18-Jährige betroffen wären, und sagt, niemand werde im Regen stehen gelassen; die Regelung sei Ende Juni auf Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit weiteren Änderungen (u. a. Bundesteilhabegesetz, Kinder- und Jugendhilfe) vorgesehen
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind Alleinerziehende, deren Einkommen als Partner/Elternteil über einer geplanten Gehaltsgrenze von etwa 4.500 bis 5.000 Euro brutto monatlich liegt; für diese soll der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfallen
- Betroffen sind Jugendliche im Alter 16 bis 18 Jahre; Kritik an der geplanten Streichung wurde zurückgewiesen, niemand solle „im Regen stehen gelassen“ werden
- Entscheidender Zeitraum: Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Juni (gemeinsam mit Änderungen z.B. Bundesteilhabegesetz und Kinder- und Jugendhilfe); genaue Grenze erst im Gesetzgebungsverfahren, außerdem Hinweis auf Ausgabenanstieg um das Vierfache in den letzten acht Jahren (Belastung für Städte, Gemeinden, Landkreise)
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Kürzung des Unterhaltsvorschusses soll gezielt auf wirklich Bedürftige konzentriert werden; dafür soll eine Gehaltsgrenze von etwa 4.500 bis 5.000 Euro brutto monatlich eingeführt werden, über der kein Anspruch bestehen soll
- Hintergrund sind stark gestiegene Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss: in den letzten acht Jahren laut Artikel um das Vierfache, wodurch Städte, Gemeinden und Landkreise belastet werden und Entlastung erwartet wird
- Auslöser/kontext: Kritik und Planungsdebatten innerhalb der Politik; die Änderungen wurden laut Frei zusammen mit weiteren Reformen (u.a. Bundesteilhabegesetz sowie Kinder- und Jugendhilfe) von der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Juni beschlossen, zudem soll das Argument „niemand im Regen stehen lassen“ gelten bei Betroffenen von 16- bis 18-Jährige
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Kanzleramtschef Thorsten Frei will beim Unterhaltsvorschuss eine Gehaltsgrenze einziehen, ab der Alleinerziehende keinen Anspruch mehr haben sollen (ca. 4.500 bis 5.000 Euro brutto monatlich)
- Im Gesetzgebungsverfahren soll die genaue Einkommensgrenze festgelegt werden
- Die geplante Kürzung soll Städte, Gemeinden und Landkreise entlasten, weil die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss stark gestiegen sind
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