Brandenburg akzeptiert OVG-Urteil zum Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden

15. Juli 2026

Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: OVG-Entscheidungen für Brandenburgs Sorben

() – Das Land verzichtet nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts -Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden auf weitere rechtliche Schritte. Das teilte der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow, am Mittwoch mit.

Das Land habe sich mit dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) abgestimmt.

Das OVG hatte am vergangenen Freitag die Anträge des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) auf Zulassung der Berufung abgewiesen. Dünow bedauerte, dass die Einwände gegen die Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts /Chóśebuz nun nicht mehr in einem Berufungsverfahren geprüft werden könnten.

Das sorbische/wendische Siedlungsgebiet in der Niederlausitz weise damit rechtskräftig weiße Flecken auch in seinem Zentrum auf.

Der 2014 angestoßene Diskussionsprozess um die Zugehörigkeit von Gemeinden zum Siedlungsgebiet sei dennoch produktiv gewesen, so Dünow. Viele Gemeinden hätten sich mit ihrer Geschichte beschäftigt und sich zum Siedlungsgebiet bekannt.

Das Land Brandenburg werde weiterhin darauf hinwirken, gute Voraussetzungen für die Bewahrung der sorbischen/wendischen Identität und Kultur zu schaffen. Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig.

Das Land unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr mit rund 4,9 Millionen Euro.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Brandenburg verzichtet nach den Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg auf weitere rechtliche Schritte zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden
  • OVG wies am vergangenen Freitag die Anträge des MWFK auf Zulassung der Berufung ab, wodurch die Einwände gegen die Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz nicht mehr im Berufungsverfahren geprüft werden können
  • Brandenburg unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr mit rund 4,9 Millionen Euro

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Land Brandenburg: verzichtet nach Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg auf weitere rechtliche Schritte zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden; OVG wies Zulassungsanträge des MWFK am vergangenen Freitag ab; rechtliche Prüfung der Einwände gegen Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz nicht mehr im Berufungsverfahren möglich
  • Region Ziel: Niederlausitz (sorbisch/wendisches Siedlungsgebiet), betrifft laut Text rechtskräftig „weiße Flecken“ auch im Zentrum; zusätzlich Diskussionsprozess seit 2014 zur Zugehörigkeit von Gemeinden zum Siedlungsgebiet
  • Finanzen Zielgruppe/Projekt: Unterstützung der Stiftung für das sorbische Volk mit rund 4,9 Millionen Euro im laufenden Jahr

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Das Land Brandenburg verzichtet nach rechtskräftigen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf weitere rechtliche Schritte zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden
  • Abgewiesen wurden die Anträge des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf Zulassung der Berufung gegen die Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz
  • 2014 angestoßener Diskussionsprozess zur Zugehörigkeit von Gemeinden war Hintergrund; trotz „weißer Flecken“ im Zentrum sei er produktiv gewesen und habe Gemeinden zur Beschäftigung mit ihrer Geschichte und zum Bekenntnis zum Siedlungsgebiet geführt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Das Land Brandenburg verzichtet nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf weitere rechtliche Schritte und stimmt sich dabei mit dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) ab
  • Das Land wirkt weiterhin darauf hin, gute Voraussetzungen für die Bewahrung der sorbischen/wendischen Identität und Kultur zu schaffen
  • Das Land unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr mit rund 4,9 Millionen Euro
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