Streit um Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden weitgehend beendet
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Politik Brandenburg: Rechtsstreit um Sorben-Gebiete
Potsdam () – Das Oberverwaltungsgericht Berlin–Brandenburg hat die Rechtsstreitigkeiten um die Zuordnung mehrerer Gemeinden im Land Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden weitgehend abgeschlossen. Das Gericht wies die Berufungsanträge der beteiligten Gemeinden und des Landes in sechs Beschlüssen vom 9. Juli überwiegend zurück, wie es am Freitag mitteilte.
Hintergrund sind Bescheide des brandenburgischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur, die für die Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Schwielochsee, Märkische Heide und Felixsee feststellten, dass deren Gebiete ganz oder teilweise zum angestammten Siedlungsgebiet gehören.
Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte den Klagen der Gemeinden gegen diese Bescheide teilweise stattgegeben. Es forderte den Nachweis einer kontinuierlichen sprachlichen oder kulturellen Tradition bis zur Gegenwart, der für einige Ortsteile nicht erbracht worden sei.
Die nun vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesenen Berufungsanträge stellten die Rechtsgrundlage und die Auslegung der Anforderungen an die Traditionspflege nicht grundlegend in Frage.
Lediglich für den Ortsteil Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree ließ das Gericht die Berufung zu, da die vom Verwaltungsgericht herangezogenen Belege hinreichend in Zweifel gezogen wurden. In diesem Punkt wird sich ein Berufungsverfahren anschließen.
Die übrigen Beschlüsse sind unanfechtbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Berufungsanträge mehrerer Gemeinden und des Landes überwiegend zurückgewiesen.
- Beschlüsse betreffen die Zuordnung von Gebieten zum Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden.
- Nur für Ortsteil Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree wird ein Berufungsverfahren stattfinden.
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- Betroffen sind die Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Schwielochsee, Märkische Heide, Felixsee
- Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts am 9. Juli, weitgehend zurückgewiesene Berufungsanträge, bis auf Ortsteil Gablenz
- Unanfechtbare Beschlüsse für die meisten Gemeinden, kontinuierliche Traditionserfordernis nicht nachgewiesen
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