Gericht untersagt Äußerungen des Bürgermeisters von Rheinsberg
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Politik in Rheinsberg: Bürgermeister unterliegt Gericht
Rheinsberg () – Die Stadt Rheinsberg muss erneut Äußerungen ihres Bürgermeisters, Frank-Rudi Schwochow (Freie Wähler), über den Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin unterlassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin–Brandenburg mit zwei Beschlüssen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
In einem Verfahren ging es um Bezeichnungen des Landrats Ralf Reinhardt (SPD) als „Ralle“, „Ralle Reinhardt“ oder „Ralfi“.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte dem Bürgermeister solche Äußerungen bereits untersagt. Die Beschwerde der Stadt dagegen blieb vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.
In einem zweiten Verfahren gab das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde des Landrats statt.
Es untersagte der Stadt damit weitere als unsachlich und unzulässig bewertete Äußerungen ihres Bürgermeisters. Zudem muss die Stadt mehrere Videos löschen, in denen die Aussagen enthalten sind.
Nach Auffassung des Senats handelte der Bürgermeister bei den Äußerungen in amtlicher Funktion.
Sie seien daher der Stadt zuzurechnen. Die Aussagen überschritten die Grenzen zulässiger amtlicher Äußerungen und genügten nicht mehr dem Sachlichkeitsgebot.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv) |
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- Stadt Rheinsberg muss Äußerungen ihres Bürgermeisters über Landrat Ralf Reinhardt unterlassen.
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- Betroffene: Stadt Rheinsberg, Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow, Landrat Ralf Reinhardt
- Region: Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg
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