Bundesrat beschließt Erfassung von Femiziden als Tatmotiv im Strafrecht

10. Juli 2026

Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Femizide im deutschen Rechtssystem

() – Der Bundesrat hat einem Entschließungsantrag von zugestimmt, der vorsieht, Femizide künftig als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht zu erfassen. Das hat das Justiz- und Gleichstellungsministerium in Schwerin mitgeteilt.

Die Länder und hatten den Antrag unterstützt.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt erklärte, es sei ein wichtiger Tag für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Femizide, also Tötungen von Frauen, weil sie Frauen sind, würden nun explizit im Strafrecht benannt.

Die Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches zu vorsätzlichen Tötungsdelikten sollen überarbeitet werden. Ziel sei es, die besondere Qualität dieses Unrechts sichtbar zu machen, was Expertinnen und Experten seit Jahren fordern.

Bernhardt betonte, Femizide seien Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Herrschaftsvorstellungen.

Eine Studie aus dem Jahr 2025 habe gezeigt, dass der Partnerinnenfemizid die häufigste Form sei, oft im Zusammenhang mit einer Trennung. Die strafrechtliche Bewertung solcher Taten sei bislang nicht einheitlich erfolgt, vergleichbare Fälle würden teils als Mord, teils als Totschlag eingeordnet.

Dies müsse im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Femizide werden als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht erfasst.
  • Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches werden überarbeitet.
  • Ziel ist es, die besondere Qualität von Femiziden als Unrecht sichtbar zu machen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Frauen, insbesondere in Bezug auf Femizide
  • Zielgruppen sind die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen
  • Frist 2026 für die Überarbeitung der Paragrafen im Strafgesetzbuch

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Zustimmung des Bundesrats zu Entschließungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern
  • Femizide als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht für mehr Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Notwendigkeit zur einheitlichen strafrechtlichen Bewertung von Tötungsdelikten sowie Überarbeitung der relevanten Paragrafen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Femizide werden künftig als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht erfasst.
  • Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches sollen überarbeitet werden.
  • Ziel ist es, die besondere Qualität des Unrechts sichtbar zu machen.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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