Mecklenburg-Vorpommern stärkt Antidiskriminierungsberatung
Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Antidiskriminierungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin () – Mecklenburg-Vorpommern hat seine Zusammenarbeit mit der unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, besiegelt. Das teilte das Justiz- und Gleichstellungsministerium in Schwerin mit.
Das Land war bereits 2024 der sogenannten Koalition gegen Diskriminierung beigetreten und hat nun eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Ziel der Vereinbarung ist es, die zivilgesellschaftlich organisierten Strukturen der Antidiskriminierungsberatung bundesweit nachhaltig zu sichern. In Mecklenburg-Vorpommern werden seit Jahresbeginn zwei Beratungsstellen in Schwerin und Greifswald gefördert.
Die Förderbescheide an den Träger, den Antidiskriminierungsverband M-V, soll Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt am 17. Juni übergeben.
Die Vereinbarung sieht zudem einen jährlichen Austausch der Länder mit der Bundesbeauftragten vor. Einmal pro Legislaturperiode soll ein gemeinsamer Bericht die Entwicklungen und Strukturen der Antidiskriminierungsberatung sichtbar machen.
Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung, Monique Tannhäuser, betonte, dass Diskriminierungsschutz eine politische und gesellschaftliche Querschnittsaufgabe sei. Anlass der Mitteilung ist der 20. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006.
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Mecklenburg-Vorpommern hat eine Vereinbarung mit der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, unterzeichnet.
- Zwei Beratungsstellen in Schwerin und Greifswald werden seit Jahresbeginn gefördert.
- Ein jährlicher Austausch zwischen den Ländern und der Bundesbeauftragten ist vorgesehen.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Zielgruppen: Antidiskriminierungsberatung, Gesellschaft
- Regionen: Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, Greifswald
- Zahlen/Fristen/Zeiträume: seit Jahresbeginn 2024, Förderbescheide am 17. Juni, 20. Jahrestag des AGG am 18. August 2006
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Besiegelung der Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- Eintritt in die Koalition gegen Diskriminierung im Jahr 2024
- Ziel der Vereinbarung: nachhaltige Sicherung der Antidiskriminierungsberatung in Zivilgesellschaft
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung besiegelt
- Förderung von zwei Beratungsstellen in Schwerin und Greifswald
- Jährlicher Austausch mit der Bundesbeauftragten und Bericht über Antidiskriminierungsberatung
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