Streit um Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden weitgehend beendet

10. Juli 2026

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik Brandenburg: Rechtsstreit um Sorben-Gebiete

() – Das Oberverwaltungsgericht hat die Rechtsstreitigkeiten um die Zuordnung mehrerer Gemeinden im Land Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden weitgehend abgeschlossen. Das Gericht wies die Berufungsanträge der beteiligten Gemeinden und des Landes in sechs Beschlüssen vom 9. Juli überwiegend zurück, wie es am Freitag mitteilte.

Hintergrund sind Bescheide des brandenburgischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur, die für die Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Schwielochsee, Märkische und Felixsee feststellten, dass deren Gebiete ganz oder teilweise zum angestammten Siedlungsgebiet gehören.

Das Verwaltungsgericht hatte den Klagen der Gemeinden gegen diese Bescheide teilweise stattgegeben. Es forderte den Nachweis einer kontinuierlichen sprachlichen oder kulturellen Tradition bis zur Gegenwart, der für einige Ortsteile nicht erbracht worden sei.

Die nun vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesenen Berufungsanträge stellten die Rechtsgrundlage und die Auslegung der Anforderungen an die Traditionspflege nicht grundlegend in Frage.

Lediglich für den Ortsteil Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree ließ das Gericht die Berufung zu, da die vom Verwaltungsgericht herangezogenen Belege hinreichend in Zweifel gezogen wurden. In diesem Punkt wird sich ein Berufungsverfahren anschließen.

Siehe auch:  Wetterbericht für Rheinland-Pfalz/Saarland (16.06.2026)

Die übrigen Beschlüsse sind unanfechtbar.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Berufungsanträge mehrerer Gemeinden und des Landes überwiegend zurückgewiesen.
  • Beschlüsse betreffen die Zuordnung von Gebieten zum Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden.
  • Nur für Ortsteil Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree wird ein Berufungsverfahren stattfinden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind die Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Schwielochsee, Märkische Heide, Felixsee
  • Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts am 9. Juli, weitgehend zurückgewiesene Berufungsanträge, bis auf Ortsteil Gablenz
  • Unanfechtbare Beschlüsse für die meisten Gemeinden, kontinuierliche Traditionserfordernis nicht nachgewiesen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Abschluss der Rechtsstreitigkeiten um die Zuordnung zum Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden
  • Bescheide des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur über Zuordnungen der Gemeinden
  • Anforderungen an die Nachweise der sprachlichen oder kulturellen Tradition wurden juristisch überprüft

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

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