DJV entsetzt über Koalitionspläne zu Informationsfreiheitsgesetz

2. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Berlin: Pläne zur Informationsfreiheit

() – Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) ist entsetzt über die Pläne der Bundesregierung zum Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). „Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne“, sagte DJV-Chef Hendrik Zörner am Donnerstag der in Berlin.

„Und das ausgerechnet in einer Zeit, da transparente Informationen und Fakten unbedingt notwendig sind, um der Flut an Desinformation und faktenfreien Meinungen begegnen zu können.“

Das Informationsfreiheitsgesetz sei zwar „nicht der große Wurf, aber man konnte damit arbeiten“. Die Informationsbeschaffung werde schwieriger werden, wenn der Bundestag wirklich dem Koalitionsausschuss folge, so Zörner.

Der Koalitionsausschuss hatte in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz den „aktuellen Herausforderungen“ anzupassen, wie es hieß. Konkret bedeutet das unter anderem, dass nur noch Privatpersonen Anfragen stellen können sollen, die „ein berechtigtes Interesse“ nachweisen. Die Gebühren sollen „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ angepasst werden, was de facto das Aus für die bisherige Deckelung auf maximal 500 Euro pro Anfrage bedeuten dürfte.

Eingebaut in ihren Beschluss vom Mittwoch hatte die Koalition, die Änderungen am IFG „in Abstimmung mit dem BfDI“, also dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, vorzunehmen. Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider ist allerdings bereits aus gesundheitlichen Gründen auf dem Absprung. Wie ihr Nachfolger Moritz Hennemann zum Informationsfreiheitsgesetz steht, ist unklar: Auf Anfrage der teilte der Jura-Professor am Donnerstag mit, sich vor seinem Amtsantritt am 1. Oktober nicht dazu zu äußern.

Siehe auch:  Bilger fordert Koalitions-Endspurt vor Sommerpause
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Pressekonferenz nach Koalitionsausschuss am 02.07.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird angepasst, nur Privatpersonen mit "berechtigtem Interesse" können Anfragen stellen.
  • Gebührenanpassung soll das Aus der bisherigen Deckelung auf 500 Euro pro Anfrage bedeuten.
  • Änderungen sollen "in Abstimmung mit dem BfDI" vorgenommen werden, Nachfolger der aktuellen Amtsinhaberin ist noch unklar.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Journalisten, Privatpersonen und die Öffentlichkeit
  • Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz sollen Anfragen nur noch mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse zulassen
  • Frist für den Amtsantritt des neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist der 1. Oktober 2026

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch die Bundesregierung
  • Notwendigkeit transparenter Informationen zur Bekämpfung von Desinformation
  • Erschwerung der Informationsbeschaffung für Bürger durch neue Anfragenregelungen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Anpassung des Informationsfreiheitsgesetzes an "aktuellen Herausforderungen"
  • Einführung eines Nachweises für ein "berechtigtes Interesse" bei Anfragen von Privatpersonen
  • Anpassung der Gebühren gemäß Kostendeckungsprinzip, was die bisherige Deckelung auf 500 Euro aufheben könnte
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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