Justizministerium prüft strengere Regeln für Schöffen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Justizreform in Deutschland: Schöffenwahl unter Prüfung
Berlin () – Das Bundesjustizministerium hat seine Pläne für eine strengere Überprüfung von Bewerbern um das Schöffenamt konkretisiert. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Der Gesetzentwurf, den das Bundesjustizministerium derzeit erarbeitet, wird nach aktueller Planung eine Ergänzung und Anpassung des Deutschen Richtergesetzes vorsehen“, sagte ein Ministeriumssprecher. Es werde darum gehen, gesetzlich zu regeln, dass nur solche Personen als ehrenamtliche Richter tätig sein sollen, welche die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
In diesem Zusammenhang erwäge das Ministerium Anpassungen bei der Auswahl von Schöffen. Schon heute gelte: Wer gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen habe oder Mitarbeiter des Staatssicherheitsdiensts der DDR gewesen sei, solle nicht als Schöffe berufen werden. Bislang liege es aber „im freien Ermessen der zuständigen Behörde“, ob Bewerber eine schriftliche Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen abgeben müssten, so der Sprecher. Das Ministerium erwäge nun eine „Anpassung der erwähnten Vorschrift über die Einholung einer schriftlichen Erklärung der zur Auswahl für das Schöffenamt stehenden Person“.
Die Unionsfraktion forderte zusätzlich eine Einbindung des Verfassungsschutzes bei der Auswahl von Schöffen. „Das Problem liegt nicht in der Norm, sondern in ihrer Durchsetzung“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU). Heute hänge es vom Wohnort ab, ob ein Bewerber überhaupt überprüft werde. Diesen Flickenteppich müsse man beenden. „Wir brauchen ein bundeseinheitliches, verbindliches Überprüfungsverfahren vor der Berufung, getragen von einer Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden, damit die Wahlausschüsse eine belastbare Grundlage haben“, so Krings weiter. Dazu gehörten klare Regeln für Suspendierung und Abberufung, wenn Zweifel erst während der Amtszeit aufkämen.
Kritik äußerte die AfD. „Aus Sicht der AfD-Fraktion ist die geplante Reform das genaue Gegenteil von unabhängiger Justiz“, sagte der rechtspolitische Sprecher Tobias Matthias Peterka. Für die AfD sei klar, dass jeder Schöffe ebenso wie auch jeder Richter auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen müsse. Die bestehenden Regelungen und die Prüfung der Kandidaten durch den Schöffenwahlausschuss seien aber ausreichend.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Amtsgericht Waren (Müritz) (Archiv) |
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