Ex-Verfassungsrichter hält Prüfung von AfD-Teilverbot für möglich

15. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: AfD-Teilverbote im Fokus

() – Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Huber hält es für möglich, dass ein Verbot von AfD-Landesverbänden oder anderen Untergliederungen der Partei durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden kann.

Wenn eine Partei nicht in Gänze verfassungsfeindlich agiere, müsse sich der Staat auf die Untergliederungen beschränken, bei denen das der Fall sei, sagte der Rechtswissenschaftler dem „Stern“. Dann sei ein Teilverbot das mildere Mittel, um das von der Partei ausgehende Risiko für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren. Dabei liege vor allem nahe, den Thüringer AfD-Verband unter Björn Höcke in den Blick zu nehmen.

Es müsse die Frage beantwortet werden, ob vielleicht nur Teile einer Partei existierten, die die roten Linien der Verfassung überschritten, während sich der Rest im legitimen Spektrum bewege. So würden zudem Auswüchse bekämpft und dem Rest der Partei die Chance gegeben, sich innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren, erklärte Huber, der vor seiner Berufung an das Bundesverfassungsgericht CDU/CSU-Politiker und Innenminister von war.

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

Siehe auch:  Trump: USA setzen Militäreinsatz in Straße von Hormus aus
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Peter Huber hält es für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot auch von AfD-Landesverbänden oder anderen Untergliederungen prüfen könnte, falls nicht die Partei insgesamt verfassungsfeindlich agiert
  • Er spricht sich für Teilverbote als milderes Mittel aus und nennt dabei besonders die Prüfung des Thüringer AfD-Verbandes unter Björn Höcke als nahe liegenden Fall
  • Huber begründet die Möglichkeit mit der Frage, ob nur Teile einer Partei verfassungsrechtliche „rote Linien“ überschreiten, und sieht darin zugleich die Chance, den übrigen Teil innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Thüringer AfD-Verband unter Björn Höcke; Stärke: als „naheliegend“ für ein mögliches Teilverbot genannt
  • Betroffen: AfD-Landesverbände oder andere Untergliederungen der AfD; Stärke: Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht Teilverbote als „mildere Mittel“ gegenüber einem Parteiverbot prüfen könnte, falls nicht die gesamte Partei verfassungsfeindlich agiert
  • Betroffen: allgemein Untergliederungen von Parteien; Stärke: nur dort, wo Teile die „roten Linien“ der Verfassung überschreiten, während der Rest im legitimen Spektrum bleiben kann; Frist/Zeitraum: keine genannt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Mögliches Teilverbot von AfD-Landesverbänden oder anderen Untergliederungen als milderes Mittel, falls nicht die Partei insgesamt verfassungsfeindlich agiert
  • Hintergrund/Kontext: Prüf- und Entscheidungsrahmen nach Artikel 21 Grundgesetz; Verfassungswidrigkeit nur durch Bundesverfassungsgericht, jedoch nur auf Prüfauftrag durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung
  • Auslöser/Hintergrundannahme: Besonders Thüringer AfD-Verband unter Björn Höcke im Blick; Frage, ob nur einzelne Parteiteile verfassungsrechtliche „rote Linien“ überschreiten, während der Rest im legitimen Spektrum bleibt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Ein Prüfauftrag durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung wäre erforderlich, damit das Bundesverfassungsgericht ein mögliches Verbot bzw. Teilverbot von AfD-Landesverbänden oder Untergliederungen prüfen kann
  • Dabei soll gezielt untersucht werden, ob einzelne Teile der Partei die verfassungsrechtlichen roten Linien überschreiten, während der übrige Teil sich im legitimen Spektrum bewegt
  • Der Fokus läge insbesondere darauf, ob der Thüringer AfD-Verband unter Björn Höcke für ein Teilverbot in Betracht kommt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH