Thüringer SPD will AfD-Landesverband verbieten – CDU dagegen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Thüringen prüft AfD-Verbot
Erfurt () – In Thüringen will die SPD den AfD-Landesverband unter ihrem Vorsitzenden Björn Höcke verbieten, der Koalitionspartner CDU lehnt das hingegen ab.
Ein solches Teilverbot der AfD hatten in der vergangenen Woche CSU-Politiker vorgeschlagen, unter ihnen Klaus Holetschek, Fraktionschef im Bayerischen Landtag. „Ich unterstütze den Vorschlag aus Bayern„, sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) am Montag der FAZ. „Ich bin überzeugt, dass ein Antrag auf ein Teilverbot der Thüringer AfD sehr hohe Erfolgsaussichten bietet“, sagte Maier, der auch SPD-Landesvorsitzender ist und sich schon länger für ein AfD-Verbot ausspricht.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, widersprach. Zwar sei der Thüringer Landesverband der „extremste Teil“ der AfD. Doch sei er gegen eine Verbotsdebatte, „weil wir nicht sicher sein können, dass ein Verbot gelingen wird“, sagte Bühl der FAZ. Ein Verbotsverfahren würde der AfD nützen, „weil ihr Opfernarrativ dadurch noch gestärkt wird“.
Unter Juristen ist umstritten, ob das Verbot eines Landesverbands verfassungsrechtlich zulässig ist. „Um ganz sicher zu sein, sollte man das Bundesverfassungsgerichtsgesetz eindeutig in dem Sinne fassen, dass der Antrag auch auf das Verbot eines Landesverbands gestellt werden kann“, sagte Maier. In einem zweiten Schritt solle ein Bevollmächtigter eine Klageschrift verfassen. Die Klage könne der Bundesrat einreichen, Bundesregierung und Bundestag könnten sie unterstützen. Diese Verfassungsorgane können ein Parteiverbot beantragen.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) warnte davor, ein AfD-Teilverbot über den Bundesrat anzustrengen. „Für den Verbotsantrag gegen einen einzelnen Landesverband müsste eine Mehrheit von 15 Bundesländern ohne landeseigene Faktengrundlage und Kenntnisse im Bundesrat dem Antrag eines Landes zustimmen“, sagte Schuster der FAZ. Diese Vorgehensweise „provoziert geradezu die Vorstellung, dass aus parteipolitischen Gründen auf einen Wettbewerber gezielt wird und nicht präzise juristisch und streng fachlich vorgegangen wurde“. Er rate davon ab, „mit verfassungsrechtlich derart hochumstrittenen Seminarfragen am offenen Herzen der Demokratie zu experimentieren“, sagte Schuster.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | AfD-Fraktion im Thüringer Landtag (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- SPD Thüringen will den AfD-Landesverband unter Vorsitz von Björn Höcke verbieten; Innenminister Georg Maier hält einen Antrag auf ein Teilverbot für sehr erfolgversprechend
- CDU Thüringen lehnt die Verbotsdebatte ab; Fraktionsvorsitzender Andreas Bühl argumentiert, ein Verbot könnte der AfD durch Stärkung des Opfernarrativs nutzen
- Umstrittene Verfassungsmäßigkeit: Georg Maier fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass der Antrag auch auf ein Verbot eines Landesverbands gestellt werden kann, während Sachsens Innenminister Armin Schuster vor einem Vorgehen über den Bundesrat warnt
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind der AfD-Landesverband in Thüringen, sowie SPD-geführte Initiativen um Innenminister Georg Maier (SPD) und der Thüringer Landesvorsitz; Region Thüringen, kein konkretes Datum/Zeitraum genannt; Erfolgsaussichten für einen Antrag auf Teilverbot werden von Maier als sehr hoch eingeschätzt
- Zielkonflikt im politischen Prozess: CDU in Thüringen (Fraktionsvorsitzender Andreas Bühl) lehnt Verbotsdebatte ab, warnt vor Nutzen für die AfD durch Opfernarrativ; zudem Warnung von Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) zur Antragslage über den Bundesrat; betroffen sind Bundesländer/Bundesrat, keine konkreten Zahlen genannt, aber Voraussetzung „Mehrheit von 15 Bundesländern“ zur Zustimmung wird erwähnt
- Verfahrenslogik: Umstrittene Verfassungsfrage, ob ein Verbot eines Landesverbands zulässig ist; von Maier vorgesehen ist ein Antrag, Bevollmächtigter erstellt Klageschrift, Bundesrat kann einreichen, Bundesregierung und Bundestag können unterstützen; Zeitangaben nicht genannt
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- SPD in Thüringen will den AfD-Landesverband unter Vorsitz von Björn Höcke verbieten; Innenminister Georg Maier erwartet hohe Erfolgsaussichten und sieht rechtliche Umsetzbarkeit durch eine mögliche Anpassung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
- Auslöser ist der Vorschlag aus Bayern (CSU-Politiker wie Klaus Holetschek), den Antrag auf ein Teilverbot der Thüringer AfD zu unterstützen; Maier spricht sich seit längerem für AfD-Verbote aus
- Hintergrund ist eine Kontroverse in der CDU und bei Juristen: Andreas Bühl lehnt eine Verbotsdebatte ab wegen unklarer Erfolgschancen und möglichem „Opfernarrativ“ für die AfD; Armin Schuster warnt vor verfassungsrechtlichen und politischen Risiken bei einem Vorgehen über den Bundesrat
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) will einen Antrag auf ein Teilverbot der Thüringer AfD beim Bundesverfassungsgericht prüfen bzw. als Antrag vorbereiten
- Ein von der SPD vorgeschlagener weiterer Schritt wäre, dass ein Bevollmächtigter die Klageschrift ausarbeitet und diese über den Bundesrat eingereicht wird; Bundesregierung und Bundestag könnten den Antrag unterstützen
- CDU-Politiker wie Andreas Bühl lehnen eine Verbotsdebatte ab, weil sie rechtliche Erfolgschancen und mögliche Folgen für das „Opfernarrativ“ der AfD kritisch sehen
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