Bas will Arbeitszeitflexibilisierung an Tarifverträge binden
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Arbeitszeitgesetz: Reformen in Deutschland Berlin
Berlin () – Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Öffnung des Arbeitszeitgesetzes für einen Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz hervor, aus dem das Magazin Politico berichtet.
Der Kernsatz des Vorschlags lautet: „Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.“ In der Begründung des Referentenentwurfs wird dazu erläutert, dass Betriebe dann von einer maximalen Tagesarbeitszeit auf eine maximale Wochenarbeitszeit wechseln können, wenn ihre Tarifverträge das zulassen.
SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag die Flexibilisierung der Arbeitszeit von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart. Dagegen hatten die Gewerkschaften mit einer Kampagne zum Erhalt des Acht-Stunden-Tages mobil gemacht. Ein von der Koalition vorgeschalteter „Sozialpartnerdialog“ von Gewerkschaften und Arbeitgebern war ohne Ergebnis geblieben.
Der Entwurf knüpft die Flexibilisierung zudem an die Voraussetzung, dass „durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gefährdet wird.“
Bas will zudem die Pflichten zur Arbeitszeiterfassung strenger fassen. Das Gesetz soll entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes umsetzen. „Der Arbeitgeber wird verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (…) jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.“ Vertrauensarbeitszeit-Modelle sollen dennoch möglich bleiben.
Im Arbeitszeitgesetz soll die erlaubte Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien von heute drei Stunden auf „bis zu fünf Stunden mit der Herstellung und bis zu weiteren drei Stunden mit dem Ausliefern von am selben Tag zum Verkauf kommenden Waren“ erweitert werden. Öffentlichen Bibliotheken soll erlaubt werden, Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen bis zu sechs Stunden arbeiten zu lassen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Flughafenmitarbeiter (Archiv) |
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