Grüne fordern legen Gesetzentwurf gegen Diskriminierung durch den Staat vor
Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung
Antidiskriminierungsgesetz in Schleswig-Holstein vorgeschlagen
Kiel () – Die Grünen-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, eine rechtliche Grundlage für Betroffene von Diskriminierung durch staatliche Stellen zu schaffen.
Das teilte die Landtagsfraktion am Mittwoch mit.
Die Sprecherin für Antidiskriminierung der Fraktion, Nelly Waldeck, sagte, dass das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht für den staatlichen Sektor gelte. Betroffene von Diskriminierung durch Behörden, Schulen, Hochschulen oder die Polizei hätten daher bislang keine formelle rechtliche Handhabe.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sei zwar form- und fristlos, aber häufig fruchtlos, da sie keine verbindliche Rechtsfolge habe und nicht auf Wiedergutmachung oder Schadensersatz abziele.
Der Gesetzentwurf sieht ein geregeltes Verfahren vor: Betroffene können sich zunächst beraten lassen und dann rechtlich gegen eine Diskriminierung vorgehen. Dafür müssen sie Tatsachen darlegen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen.
Die beklagte Behörde müsste diesen Nachweis dann erschüttern. Mit dem Verfahren kann sowohl das Unterlassen der Diskriminierung als auch eine Folgenbeseitigung verlangt werden, unter
Umständen ist auch die Zahlung einer angemessenen Entschädigung möglich.
Waldeck erklärte, dass Beamte nicht privatrechtlich haften und jeglicher Regress ausgeschlossen sei.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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