Philologenverband fordert Handy-Regeln an Schulen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Bildung und Digitalisierung in Deutschland
Berlin () – Mit Blick auf die bevorstehende Bildungsministerkonferenz und die für Ende Juni erwarteten Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ fordert der Deutsche Philologenverband (DPhV) „klare Empfehlungen zu privaten Smartphones in Schulen und verbindliche Regelungen zum Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Social Media“.
Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen müssten dabei „altersangemessen betrachtet und umfassend über die Schule hinaus geregelt werden“, heißt es in einer Erklärung, über die die „Welt“ berichtet.
Die Nutzung von privaten Smartphones während der Schulzeit müsse „verbindlich“ geregelt werden, heißt es darin weiter. „Schulen brauchen einen rechtlich abgesicherten Rahmen, der nicht von Schule zu Schule neu ausgehandelt werden muss.“ Dass dies möglich sei, zeige etwa das Beispiel Schleswig-Holstein, wo seit August 2025 für die Jahrgangsstufen eins bis neun ein schulweites Nutzungsverbot für private Endgeräte außerhalb pädagogischer Zwecke und Notfälle gelte.
„Die neurowissenschaftlichen Befunde zeigen eindeutig: Das für Impulskontrolle und Reflexion zuständige Hirnareal ist bei Jugendlichen noch in der Reifung – während die dopamingesteuerten Belohnungsreaktionen, die soziale Medien und Messaging-Dienste gezielt aktivieren, bereits voll ausgeprägt sind“, sagte die DPhV-Vorsitzende Lin-Klitzing. Bereits 60 Prozent der Schüler hätten ein suchtähnliches Nutzungsverhalten. „Es ist keine allein pädagogische Frage – es braucht einen politisch-gesamtgesellschaftlichen Maßnahmenkatalog, damit auch die Schulen erfolgreicher darauf reagieren können.“
Der Philologenverband erwarte daher, dass die anstehenden Handlungsempfehlungen der Expertenkommission den Umgang mit sozialen Medien „klar adressieren“. „Die Plattform-Anbieter müssen gesetzlich verpflichtet werden, suchtfördernde Mechanismen für Minderjährige abzuschalten, Altersbeschränkungen technisch wirksam durchzusetzen und für Schäden zu haften, die durch ihr Produktdesign entstehen“, forderte Lin-Klitzing. „Wer Kinder schützen will, muss vor allem die regulieren, die von ihrer Aufmerksamkeit profitieren.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Junge Leute mit Smartphone (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Deutscher Philologenverband fordert verbindliche Regelungen für private Smartphones in Schulen.
- Beispiel Schleswig-Holstein: schulweites Nutzungsverbot für private Endgeräte ab August 2025 in Jahrgangsstufen eins bis neun.
- Handlungsempfehlungen der Expertenkommission sollen den Umgang mit sozialen Medien klar adressieren.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Kinder und Jugendliche, Schulen
- Region: Deutschland, speziell Schleswig-Holstein
- Zeitrahmen: Handlungsempfehlungen Ende Juni, Nutzungsverbot seit August 2025 für Jahrgangsstufen eins bis neun
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- Notwendigkeit eines rechtlich abgesicherten Rahmens für den Umgang mit Social Media
- Beleg für suchtähnliches Nutzungsverhalten bei 60% der Schüler
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