BGH bestätigt Urteil nach versuchter Kokain-Bergung im Containerhafen in Bremerhaven
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Gericht in Bremen: Kokainverfahren
Bremen/Bremerhaven () – Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von fünf der neun Angeklagten im Verfahren um den versuchten Bergung von mehr als 500 Kilogramm Kokain aus dem Bremerhavener Containerhafen verworfen. Das teilte das Landgericht Bremen am Donnerstag mit.
Damit ist das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer vom 29. April 2025 rechtskräftig.
Die Kammer hatte sechs Angeklagte wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und zehn Monaten und zehn Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zum Handeltreiben in Tateinheit mit Betrug schuldig gesprochen.
Zwei Angeklagte wurden wegen Handeltreibens in Tateinheit mit Beihilfe verurteilt.
Die neun Männer im Alter zwischen 35 und 49 Jahren hatten sich nach Überzeugung des Gerichts im März 2023 zusammengeschlossen, um 503,3 Kilogramm Kokain aus dem Hafen zu bergen. Die Droge sollte von unbekannt gebliebenen Hintermännern gewinnbringend weiterverkauft werden.
Die versuchte Bergung in der Nacht auf den 6. April 2023 scheiterte. Ein zweiter Versuch am Folgetag blieb ebenfalls erfolglos, weil die Täter den Container nicht rechtzeitig lokalisieren konnten.
Einige der Angeklagten hatten unterschiedliche Rollen, darunter die Organisation der Bergungscrew, die Beschaffung eines Hafenausweises und die Koordination der Gruppe.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von fünf der neun Angeklagten im Verfahren um den versuchten Transport von 503,3 Kilogramm Kokain aus dem Bremerhavener Containerhafen verworfen
- Das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer vom 29. April 2025 ist damit rechtskräftig
- Sechs Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und zehn Monaten sowie zehn Jahren; ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zum Handeltreiben in Tateinheit mit Betrug verurteilt; zwei Angeklagte wurden wegen Handeltreibens in Tateinheit mit Beihilfe schuldig gesprochen
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind neun Angeklagte (35 bis 49 Jahre) im Verfahren um versuchte Bergung von 503,3 Kilogramm Kokain aus dem Bremerhavener Containerhafen; betroffen sind die Revisionen von fünf der neun Angeklagten, die verworfen wurden; Urteil der Wirtschaftsstrafkammer vom 29. April 2025 rechtskräftig
- Tatzeitraum März 2023 bis zur versuchten Bergung in der Nacht auf den 6. April 2023 sowie ein zweiter Versuch am Folgetag; die Bergung scheiterte zweimal, weil der Container nicht rechtzeitig lokalisierbar war
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Zusammenschluss von neun Männern (35 bis 49) im März 2023 zur versuchten Bergung von 503,3 kg Kokain aus dem Bremerhavener Containerhafen zur gewinnbringenden Weiterverwertung durch unbekannte Hintermänner
- Rollenaufteilung innerhalb der Gruppe (Organisation der Bergungscrew, Beschaffung eines Hafenausweises, Koordination der Gruppe)
- Auslöser/Umstände des Scheiterns waren zwei gescheiterte Versuche ab der Nacht zum 6. April 2023, weil der Container nicht rechtzeitig lokalisiert werden konnte
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von fünf Angeklagten im Verfahren verworfen und damit das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer vom 29. April 2025 rechtskräftig gemacht
- Die Wirtschaftsstrafkammer Bremen verurteilte mehrere Angeklagte zu Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie weitere Schuldsprüche wie Beihilfe in Tateinheit mit Betrug bzw. Handeltreiben in Tateinheit mit Beihilfe
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