Acht Jahre Haft für Kokainhandel in Peine rechtskräftig
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Panorama: Urteil in Hildesheim
Hildesheim () – Das Landgericht Hildesheim hat einen 39-Jährigen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Der Mann hatte nach Überzeugung der Strafkammer rund acht Kilogramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf bereitgehalten. Das Rauschgift war in einem schwarzen Koffer in einem Kellerraum eines Mehrfamilienhauses in Peine gelagert, der einem Mitangeklagten gehörte.
Dieser war vom Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge freigesprochen worden; das Urteil war insoweit bereits rechtskräftig.
Bei einer polizeilichen Durchsuchung am 23. Juni 2025 waren die Drogen entdeckt worden. Die Kammer stützte ihr Urteil auf das überwiegend geständige Geständnis des Angeklagten, DNA-Spuren an den Verpackungen sowie zahlreiche Indizien, darunter den vom Angeklagten mitgeführten Kellerschlüssel und Aufzeichnungen aus einer Telekommunikationsüberwachung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Landgericht Hildesheim verurteilte einen 39-Jährigen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu acht Jahren Freiheitsstrafe; Urteil ist rechtskräftig
- Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet
- Festgestellt wurde, dass der Angeklagte etwa acht Kilogramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf bereitgehalten hatte, gelagert in einem schwarzen Koffer in einem Kellerraum in Peine; freigesprochener Mitangeklagter wegen Besitzes war bereits rechtskräftig
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Landgericht Hildesheim betrifft einen 39-Jährigen in Bezug auf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Peine; Verurteilung zu 8 Jahren Freiheitsstrafe; Urteil rechtskräftig (nach Verwerfung der Revision durch den Bundesgerichtshof)
- Zeitraum/Ort der Tatfeststellung und Beweismittel: Drogenfund bei polizeilicher Durchsuchung am 23. Juni 2025 in einem Kellerraum eines Mehrfamilienhauses in Peine; es ging um rund 8 Kilogramm Kokain zur gewinnbringenden Weiterveräußerung
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; der Angeklagte hielt etwa acht Kilogramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf bereit
- Hintergrund ist die Lagerung der Drogen in einem schwarzen Koffer in einem Kellerraum eines Mehrfamilienhauses in Peine, der einem Mitangeklagten gehörte
- Auslöser für die Aufdeckung war eine polizeiliche Durchsuchung am 23. Juni 2025; entscheidend waren das überwiegend geständige Geständnis, DNA-Spuren an den Verpackungen, der mitgeführte Kellerschlüssel und Aufzeichnungen aus einer Telekommunikationsüberwachung
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Das Landgericht Hildesheim hat den 39-Jährigen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
- Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, wodurch das Urteil rechtskräftig ist
- Die Polizei hat bei einer Durchsuchung am 23. Juni 2025 die Drogen entdeckt
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