Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zu Schwarzverkäufen in Osnabrück
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Wirtschaftskriminalität in Osnabrück
Osnabrück () – Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22. Juni das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Verfahren um die sogenannten Schwarzverkäufe von Kaminöfen und -einsätzen bestätigt. Das teilte das Landgericht Osnabrück am Dienstag mit.
Das Landgericht hatte am 21. Mai 2025 nach einem mehr als 27 Tage dauernden Prozess zwei Angeklagte wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen schuldig gesprochen.
Der 87 Jahre alte Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde; zudem verhängte das Gericht eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 2.000 Euro. Den 61 Jahre alten Angeklagten verurteilte es zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr.
Gegen zwei weitere Angeklagte wurde das Verfahren eingestellt, teils gegen Zahlung einer Geldauflage.
Nach den Feststellungen der Kammer hatten die beiden verurteilten Geschäftsführer innerhalb von 36 Monaten mindestens 252 Kaminöfen und -einsätze schwarz veräußert. Dadurch entstand dem Unternehmen ein Schaden von rund 410.000 Euro.
Die Erlöse teilten die Angeklagten unter sich auf. Der Bundesgerichtshof sah bei der Nachprüfung keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten und verwarf die Revisionen.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bundesgerichtshof bestätigte mit Beschluss vom 22. Juni das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Verfahren zu Schwarzverkäufen von Kaminöfen und -einsätzen, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde
- Zwei Angeklagte erhielten Gesamtfreiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten (Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt) sowie einem Jahr, außerdem eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 2.000 Euro für den älteren Angeklagten
- Gegen zwei weitere Angeklagte wurde das Verfahren eingestellt, teils gegen Zahlung einer Geldauflage
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind zwei verurteilte Geschäftsführer; Verfahren zu Schwarzverkäufen von Kaminöfen/-einsätzen im Kreis des Landgerichts Osnabrück; Urteilsbestätigung durch Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22. Juni; rechtskräftig; Verurteilung nach 27+ Tagen Prozess, Urteil am 21. Mai 2025
- Zeitraum und Umfang: innerhalb von 36 Monaten mindestens 252 Kaminöfen und -einsätzen schwarz veräußert; Schaden rund 410.000 Euro; Gemeinschaftliche Untreue in 36 Fällen
- Sanktionen: 87-Jähriger Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr 6 Monate zur Bewährung plus Gesamtgeldstrafe 360 Tagessätze à 2.000 Euro; 61-Jähriger Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr; gegen zwei weitere Angeklagte Verfahren eingestellt (teils gegen Geldauflage)
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Schwarzverkäufe von Kaminöfen und -einsätzen durch zwei Geschäftsführer innerhalb von 36 Monaten, mindestens 252 Verkäufe, wodurch dem Unternehmen ein Schaden von rund 410.000 Euro entstand
- Angeklagt wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen; Erlöse wurden unter den Angeklagten aufgeteilt
- Auslöser: Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 21. Mai 2025 (nach 27+ Tagen Prozess) und anschließende Bestätigung durch den Bundesgerichtshof am 22. Juni; Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte teilweise eingestellt
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Verfahren um Schwarzverkäufe von Kaminöfen und -einsätzen bestätigt und die Revisionen verworfen
- Das Urteil ist damit rechtskräftig und die verhängten Strafen für die beiden verurteilten Geschäftsführer sind wirksam
- Gegen zwei weitere Angeklagte wurde das Verfahren eingestellt, teils gegen Zahlung einer Geldauflage
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