Kabinett beschließt Netzpaket und Aus für feste Einspeisevergütung

29. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: EEG-Reform in

Berlin () – Nach der Einigung von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und ein sogenanntes „Netzpaket“ verabschiedet.

Die feste Einspeisevergütung soll demnach für alle Photovoltaik-Anlagen abgeschafft werden. Der eingespeiste Strom muss stattdessen zu Marktbedingungen verkauft werden. Boni für die Förderung von PV-Anlagen sollen vereinheitlicht, die Einspeiseleistung kleinerer und mittlerer Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt werden.

Die Ausschreibungsmengen für den Zeitraum 2027 bis 2030 sollen für Biogasanlagen leicht angehoben werden und kleine Anlagen durch einen Flexibilitätsbonus die Möglichkeit erhalten, steuerbar zur Systemverantwortung beizutragen. Wie für das Bundes-Klimaschutzprogramm vereinbart, soll es eine Windkraft-Sonderausschreibung geben

„Wir beenden das EEG als Rundum-sorglos-Paket“, sagte Reiche. „Wir beenden, dass Anlagen gefördert werden, die so hohe Renditen erzielen, dass sie ohnehin installiert würden.“ Die Reform solle für mehr Kosteneffizienz sorgen.

Das „Netzpaket“ sieht vor, dass Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen nicht mehr vollständig entschädigt werden, wenn sie wegen Engpässen keinen Strom einspeisen können. Das Risiko für die Investoren wird auf maximal 20 Prozent des Jahresstromertrags bzw. 18 Prozent in Windvorranggebieten. In bestimmten „Hot-Spot-Regionen“ sollen die Entschädigungszahlen vollständig entfallen.

„Der vorliegende Gesetzentwurf verbindet die Themen Synchronisierung, Netzanschluss und Systemverantwortung zu einem sinnvollen Ganzen“, erklärte die Wirtschaftsministerin. „Wir adressieren damit die Herausforderungen der Gegenwart und stellen gleichzeitig die Weichen für die Zukunft.“

Verbände fürchten nun, dass die Reform der Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren verlangsamen könnte, obwohl der Ausbau von Solar- als auch von Windenergie bisher hinter den gesetzlichen Zielen hinterher hinkt. Noch langsamer läuft der Netzausbau, der aktuell mit dem Ausbau der Erneuerbaren nicht Schritt halten kann.

Kritik kam unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Die Bundesregierung darf den Menschen nicht ausgerechnet jetzt die Tür zur Energiewende vor der Nase zuschlagen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Auch eine verpflichtende Direktvermarktung wäre für viele Kleinanlagen weder wirtschaftlich noch praktisch umsetzbar.“

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DUH-Bundesgeschäftsführer Sacha Müller-Kraenner ergänzte, dass die „Risiken eines verschleppten Netzausbaus“ durch die Reform nun auf Betreiber von Wind- und Solaranlagen abgewälzt würden. „Das Netzpaket adressiert zwar eines der größten Hemmnisse der Energiewende: Netzanschlüsse sind längst zum Nadelöhr geworden. Doch unverbindliche Statusmeldungen beschleunigen keinen Netzanschluss und regional unterschiedliche Verfahren drohen einen neuen Flickenteppich zu schaffen.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Solarzellen auf einem Dach (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundeskabinett verabschiedet Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: feste Einspeisevergütung für alle Photovoltaik-Anlagen wird abgeschafft, eingespeister Strom künftig zu Marktbedingungen verkauft
  • Boni für PV-Förderung werden vereinheitlicht, Einspeiseleistung kleinerer und mittlerer Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt
  • Netzpaket: Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen erhalten bei Engpässen keine vollständige Entschädigung; Risiko für Investoren gedeckelt auf maximal 20 Prozent des Jahresstromertrags bzw. 18 Prozent in Windvorranggebieten, in Hot-Spot-Regionen Entschädigung ganz entfallend

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen; Entschädigung bei fehlender Einspeisung wegen Engpässen wird reduziert; Risiko für Investoren maximal 20 Prozent des Jahresstromertrags bzw. 18 Prozent in Windvorranggebieten; in Hot-Spot-Regionen sollen Entschädigungszahlen vollständig entfallen
  • Betroffen sind Photovoltaik-Anlagen; feste Einspeisevergütung wird für alle PV-Anlagen abgeschafft, eingespeister Strom muss zu Marktbedingungen verkauft werden; Boni für PV-Förderung sollen vereinheitlicht werden; Einspeiseleistung kleinerer und mittlerer Dachanlagen wird auf 50 Prozent begrenzt
  • Betroffen sind Biogasanlagen und Windkraft-Ausbauplanung; Ausschreibungsmengen für Biogasanlagen im Zeitraum 2027 bis 2030 leicht angehoben; kleine Anlagen erhalten Flexibilitätsbonus zur steuerbaren Systembeitragsfähigkeit; Windkraft-Sonderausschreibung vorgesehen wie im Bundes-Klimaschutzprogramm vereinbart

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einigung zwischen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) führte zur Kabinettsverabschiedung einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und eines „Netzpakets“
  • Abschaffung der festen Einspeisevergütung für PV-Anlagen, Umstellung auf Verkauf zu Marktbedingungen, Vereinheitlichung von Boni sowie Deckelung der Einspeiseleistung kleinerer und mittlerer Dachanlagen auf 50 Prozent als Auslöser für veränderte Förder- und Renditestrukturen
  • Netzpaket verlagert das Risiko bei fehlender Stromeinspeisung durch Netzengpässe teilweise auf Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen; Boni-/Entschädigungslogik (max. 20 Prozent Verlust-Risiko bzw. 18 Prozent in Windvorranggebieten, Entfall in Hot-Spot-Regionen) plus Kritik wegen möglicher Verlangsamung des Ausbaus und Betroffenheit kleiner Anlagen (DUH) im Kontext verzögerten Ausbaus von Erneuerbaren und fehlendem Schritt halten des Netzausbaus

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Das Bundeskabinett verabschiedet eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: feste Einspeisevergütung für Photovoltaik wird abgeschafft, eingespeister Strom soll zu Marktbedingungen verkauft werden, Boni werden vereinheitlicht und die Einspeiseleistung kleiner/mittlerer Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt
  • Für 2027 bis 2030 werden Ausschreibungsmengen für Biogasanlagen leicht angehoben und kleine Anlagen erhalten einen Flexibilitätsbonus zur steuerbaren Systemstützung; zudem ist eine Windkraft-Sonderausschreibung für das Bundes-Klimaschutzprogramm vorgesehen
  • Mit dem Netzpaket wird die Entschädigung neuer Wind- und Solaranlagen bei Engpässen begrenzt: das Risiko für Investoren wird auf 20 Prozent des Jahresstromertrags gedeckelt bzw. 18 Prozent in Windvorranggebieten, in Hot-Spot-Regionen sollen Entschädigungen ganz entfallen
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