Union gegen Ergänzung von Diskriminierungsverbot im Grundgesetz
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik in Berlin: Diskriminierungsschutz
Berlin () – Die Union ist gegen eine Ergänzung des Merkmals „sexuelle Identität“ im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte der „Rheinische Post“ für deren Mittwochausgabe: „Wer nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD jetzt vor allem über eine Ergänzung des Grundgesetzes diskutiert, setzt die falschen Prioritäten.“
Krings führte aus, eine Änderung des Artikels 3 würde keinen einzigen Anschlag verhindern und keinen einzigen Gewalttäter stoppen. Sie wäre deshalb vor allem Symbolpolitik. „Wer schwule und lesbische Menschen wirklich schützen will, sollte seine politische Energie nicht in symbolische Verfassungsdebatten investieren, sondern die notwendigen Gesetzesänderungen unterstützen, die unsere Sicherheitsbehörden stärken und potenzielle Täter wirksam stoppen“, kritisierte der CDU-Politiker.
Das Grundgesetz schütze bereits heute alle Menschen wirksam vor Diskriminierung. Das Bundesverfassungsgericht habe zudem klargestellt, dass auch Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitssatz geschützt seien. „Es fehlt also nicht an verfassungsrechtlichem Schutz, sondern daran, diejenigen konsequent zu stoppen, die Hass predigen und Gewalt ausüben“, so Krings.
Die Lehre aus dem Anschlag müsse deshalb eine andere sein. „Wir brauchen mehr Befugnisse und mehr Konsequenz im Kampf gegen islamistischen Terrorismus und andere extremistische Gewalttäter“, sagte der CDU-Politiker. Dazu gehörten ein entschlosseneres Vorgehen gegen Gefährder, die Speicherung von IP-Adressen, eine bessere Ausschöpfung der bestehenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden, mehr Möglichkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sowie die konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter und islamistischer Gefährder. Wer schwerste Gewalt- oder Terrortaten begehe, sollte als Heranwachsender grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 27.07.2026 |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- CDU-Fraktionsvize Günter Krings lehnt die Ergänzung des Merkmals „sexuelle Identität“ im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes ab und kritisiert die Debatte darüber als falsche Priorität nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD
- Krings sagt, eine Änderung von Artikel 3 verhindere keinen Anschlag und stoppe keinen Gewalttäter; er fordert stattdessen Gesetzesänderungen, die Sicherheitsbehörden stärken und potenzielle Täter wirksam stoppen sollen
- Er fordert als Konsequenz mehr Befugnisse gegen islamistischen Terrorismus, darunter entschlosseneres Vorgehen gegen Gefährder, IP-Adressenspeicherung, bessere Ausschöpfung bestehender Befugnisse, mehr Möglichkeiten für Abschiebehaft/Ausreisegewahrsam sowie konsequente Abschiebung schwerer Straftäter und islamistischer Gefährder; bei schweren Gewalt- oder Terrortaten grundsätzlich Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Union/CDU-Fraktionsvize Günter Krings lehnt eine Ergänzung des Merkmals „sexuelle Identität“ im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes ab; betroffen sind politisch/gesetzgeberisch vor allem Deutschland, es werden keine konkreten Zahlen genannt
- Krings argumentiert, dass eine Änderung des Artikels 3 keine Anschläge verhindere und keine Gewalttäter stoppe; Schutz vor Diskriminierung sei bereits gegeben, keine konkreten Fristen/Zeiträume oder messbaren Betroffenenzahlen genannt
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Union/CDU lehnt Ergänzung des Merkmals „sexuelle Identität“ ins Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes ab, weil das laut Günter Krings keinen Anschlag verhindere und keinen Gewalttäter stoppe
- Bezug auf den „islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD“ als Auslöser für Prioritätendebatte; Krings kritisiert „Symbolpolitik“ gegenüber Maßnahmen zur Stärkung von Sicherheitsbehörden
- Hintergrund/ Kontext: Grundgesetz biete bereits Schutz gegen Diskriminierung; Bundesverfassungsgericht habe Schutz auch über allgemeines Persönlichkeitsrecht und Gleichheitssatz betont; nötig seien demnach mehr Befugnisse und konsequentere Maßnahmen gegen islamistischen Terror/Gefährder
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Die CDU fordert keine Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“, sondern stattdessen gesetzliche Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheitsbehörden
- Die CDU verlangt mehr Befugnisse und Konsequenz gegen islamistischen Terror und Gewalttäter, etwa entschlosseneres Vorgehen gegen Gefährder und bessere Ausschöpfung bestehender Befugnisse
- Genannt werden u. a. Speicherung von IP-Adressen, mehr Möglichkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sowie die konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter und islamistischer Gefährder
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