Erst 20 Prozent aus Flut-Sondervermögen abgerufen

14. Juli 2026

Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft – Bundeshilfen in Deutschland
() – Aus dem 30 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ sind bis zum Stichtag 30. Juni 2026 insgesamt 6,2 Milliarden Euro und damit lediglich rund 20 Prozent der Gesamtsumme abgerufen worden. Das teilte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums auf Nachfrage des Nachrichtenmagazins Politico mit.

Insgesamt 5,2 Milliarden Euro gingen an die betroffenen Bundesländer: erhielt 2,6 Milliarden, 2,5 Milliarden, 65 Millionen und 50 Millionen Euro.

Rund eine Milliarde Euro wurde für den Wiederaufbau von Bundesinfrastruktur investiert. Laut damaliger Auskunft der Länder wurden bis zum 30. Juni 2025 allerdings bereits insgesamt 10 Milliarden Euro beantragt.

„Aktuellere Zahlen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor“, erklärte die Ministeriumssprecherin.

Die Frist zur Beantragung der Hilfen ist am 30. Juni 2026 abgelaufen. Die Bewilligungsfrist endet allerdings erst am 31. Dezember 2030. Das Geld wird erst nach der Bewilligung und unter Umständen auch erst nach dem Ende der Bewilligungsfrist ausgezahlt.

Wie hoch die aus dem Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 zu tragende Summe sein wird, sei damit noch nicht absehbar, so die Sprecherin.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Finanzministerium (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bis zum 30. Juni 2026 wurden aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ 6,2 Milliarden Euro abgerufen, etwa 20 Prozent der 30 Milliarden Euro Gesamtsumme
  • Von den 6,2 Milliarden Euro gingen 5,2 Milliarden Euro an Bundesländer; Nordrhein-Westfalen 2,6 Milliarden, Rheinland-Pfalz 2,5 Milliarden, Sachsen 65 Millionen, Bayern 50 Millionen
  • Die Frist zur Beantragung der Hilfen endete am 30. Juni 2026; die Bewilligungsfrist läuft bis 31. Dezember 2030, Auszahlung erst nach Bewilligung und ggf. auch nach Ende der Bewilligungsfrist

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene Bundesländer bei der „Aufbauhilfe 2021“: Nordrhein-Westfalen 2,6 Mrd. €, Rheinland-Pfalz 2,5 Mrd. €, Sachsen 65 Mio. €, Bayern 50 Mio. €; insgesamt aus 30 Mrd. € bislang 6,2 Mrd. € abgerufen (ca. 20 %) bis zum 30. Juni 2026
  • Wiederaufbau von Bundesinfrastruktur: rund 1 Mrd. € investiert; Länder gaben an, dass bis zum 30. Juni 2025 insgesamt 10 Mrd. € beantragt waren
  • Beantragungsfrist: 30. Juni 2026 abgelaufen; Bewilligungsfrist läuft bis 31. Dezember 2030 (Auszahlung erst nach Bewilligung, ggf. auch erst nach Ende der Bewilligungsfrist)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bis zum 30. Juni 2026 wurden aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ nur 6,2 Milliarden Euro abgerufen, rund 20 Prozent, obwohl bereits bis 30. Juni 2025 insgesamt 10 Milliarden Euro beantragt waren
  • Ursachen/Hintergründe scheinen im zeitlichen Ablauf zu liegen: Beantragungsfrist endete am 30. Juni 2026, Auszahlung erfolgt erst nach Bewilligung und teils auch erst nach Ablauf der Bewilligungsfrist
  • Kontext: Verteilung der abgerufenen Mittel an Bundesländer (v. a. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) sowie ein weiterer Teil für den Wiederaufbau von Bundesinfrastruktur; die Gesamthöhe der letztlich zu tragenden Summe ist laut Ministerium noch nicht absehbar

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Das Bundesfinanzministerium meldet, dass bis zum 30. Juni 2026 6,2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ abgerufen wurden
  • Die Beantragsfrist für die Hilfen ist zum 30. Juni 2026 abgelaufen, die Bewilligungsfrist läuft jedoch bis 31. Dezember 2030
  • Auszahlungen erfolgen erst nach Bewilligung und gegebenenfalls erst nach Ablauf der Bewilligungsfrist, während die Höhe der insgesamt zu tragenden Summe noch nicht absehbar ist
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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