Hessen begrüßt Beschlüsse zu IP-Speicherung und Gewaltschutz

12. Juni 2026

Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtspolitik in Hessen: Sicherheitsmaßnahmen und Gesetzesänderungen

() – Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) hat die Beschlüsse des Bundesrates zur IP-Adressdatenspeicherung und zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes begrüßt. Das teilte das Hessische Justizministerium am Freitag mit.

Die Beschlüsse seien seiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in zu erhöhen.

Laut der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) konnten im Jahr 2025 bundesweit mehr als 17.000 Hinweise zu strafrechtlich relevanten Inhalten bei Kinder- und Jugendpornografie nicht verfolgt werden, weil eine Identifizierung der Tatverdächtigen unmöglich war, erklärte das Ministerium. In den Jahren 2023 und 2024 mussten demnach jährlich über 15.000 Verfahren ohne Aufklärung eingestellt werden.

Das neue Gesetz sieht eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen vor, was nach Ansicht von Heinz die Ermittlungsmöglichkeiten deutlich verbessern soll.

Auch die Änderung des Gewaltschutzgesetzes bewertet der Minister positiv.

Künftig soll die Anordnung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel nach dem Gewaltschutzgesetz bis zu sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen werden. Das Gesetz soll voraussichtlich am 1. April 2027 in Kraft treten.

hatte bereits 2024 mit einer Bundesratsinitiative den Bund dazu aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

Siehe auch:  Lebensgefährliche Messerverletzung in Wuppertal
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Christian Heinz (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesrat beschließt dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten
  • Änderung des Gewaltschutzgesetzes: Anordnung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel bis zu sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeit
  • Gesetzesvorschlag soll voraussichtlich am 1. April 2027 in Kraft treten

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppe: Strafverfolgungsbehörden, Kinder- und Jugendpornografie-Betroffene
  • Region: Deutschland
  • Zahlen: Über 17.000 unerledigte Hinweise 2025, jährlich über 15.000 ungeklärte Verfahren 2023 und 2024; Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2027

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Erhöhung der Sicherheit in Deutschland
  • Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Internetkriminalität
  • Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten durch Mindestspeicherung von IP-Adressen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einführung einer dreimonatigen Mindestspeicherung von IP-Adressen
  • Verlängerung der Anordnung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel bis zu sechs Monate
  • Bundesratsinitiative zur Verbesserung der IP-Adressdatenspeicherung und des Gewaltschutzgesetzes
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