Ethikratsvorsitzender gegen Brandmauer bei medizinethischen Fragen
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Bioethik im Bundestag: Abstimmungen und Fraktionsbindung
Berlin () – Der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister, spricht sich dafür aus, bei Abstimmungen über bio- und medizinethische Anträge im Bundestag nicht vor Mehrheiten mit AfD-Abgeordneten zurückzuschrecken.
Es sei möglich, „dass bei einer Abstimmung, in der die Fraktionsbindung aufgehoben ist, eine Mehrheit durch Stimmen ermöglicht wird, die von der AfD kommen“, sagte Frister der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe). Dieses Szenario solle den Bundestag nicht davon abhalten, in eine solche Abstimmung zu gehen, sonst beschneide er sich der Möglichkeit, über medizinethische Fragen ohne Fraktionsbindung abzustimmen.
Grundsätzlich befürworte er es, mit der AfD keine gemeinsame Sache zu machen. „Die Brandmauer zur AfD halte ich für richtig, aber sie passt nur für Abstimmungen, bei denen mit Fraktionsbindung abgestimmt wird“, so Frister. Bei Abstimmungen, bei denen es nur um das Gewissen des anderen gehe, lasse sie sich aus seiner Sicht nicht anwenden.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Sichert, sagte der Zeitung, er rechne etwa bei der bevorstehenden Abstimmung um den Umgang mit nichtinvasiven Pränataltests mit unterschiedlichen Haltungen in seiner Fraktion, bei einer möglichen Widerspruchslösung für die Organspende hingegen mit einer geschlossenen Ablehnung. „Grundsätzlich ist jeder Abgeordnete immer seinem Gewissen verpflichtet, einen Fraktionszwang gibt es zumindest bei der AfD nicht“, behauptete er gefragt nach bio- und medizinethischen Fragen.
Abgeordnete von Union, SPD und Grünen kündigten an, auch in ethischen Fragen eine Zusammenarbeit mit AfD-Abgeordneten nicht aktiv zu suchen. Der CSU-Politiker Stephan Pilsinger ist Teil einer Abgeordnetengruppe, die einen Antrag zum „Erhalt der Freiwilligkeit“ bei der Organspende vorbereitet. Über die AfD sagte er mit Blick auf den Antrag: „Wir reden nicht mit denen, und wir machen nichts mit denen.“ Und doch sei es so, „dass diese Partei 24 Prozent der Abgeordneten stellt und in solchen Fragen am Ende ausschlaggebend sein kann“. Er nehme an, dass auch AfD-Abgeordnete solche Abstimmungen als Gewissensentscheidungen verstehen.
Sabine Dittmar (SPD), die sich für die Widerspruchslösung einsetzt, bei der nach einem Hirntod die Spendenbereitschaft unterstellt wird, sagte: „Bei der AfD ist zu diesem Thema keine Zustimmung in Sicht, das ist klar erkennbar – deswegen haben wir uns dort gar nicht auf die Suche nach Zustimmung begeben. Ich hätte auch gar nicht gewusst, wen aus der Fraktion man zu dem Thema ansprechen kann.“ Zu einer Informationsveranstaltung habe ihre Gruppe auch Abgeordnete und Mitarbeiter der AfD eingeladen. Mit deren Zustimmung rechnet sie nicht. „In den demokratischen Fraktionen brauchen wir eine Zustimmung von rund 70 Prozent, daran orientieren wir uns“, so Dittmar.
Corinna Rüffer (Grüne) setzt sich für eine Überprüfung der Kassenzulassung von nichtinvasiven Pränataltests ein, mit denen Trisomien bei Ungeborenen erkannt werden können. „Niemand strebt in solchen Fragen Mehrheiten mit der AfD an, bei der sich führende Köpfe behindertenfeindlich äußern“, sagte sie. Weil sie für ihren Antrag eine breite Mehrheit erwarte, gehe sie nicht davon aus, dass das Verhalten der AfD irgendeine Rolle spiele. Sie räumte aber ein, dass die vielen Mandate der AfD eine Mehrheitsbildung erschweren. „Es spielt natürlich eine Rolle, wenn ein Viertel der Abgeordneten für die Vorsondierungen nicht infrage kommt – wenn man einen solchen interfraktionellen Antrag durchbekommen will, zählt man Köpfe“, so Rüffer. „Und das wird nicht gerade leichter.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Helmut Frister am 11.06.2026 |
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