Ethikrat gegen pauschales Social-Media-Verbot für junge Leute

11. Juni 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Ethikrat zu Risiken digitaler Medien

() – Der Ethikrat lehnt ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ab.

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Ethikrat-Vorsitzende Helmut Frister am Donnerstag in Berlin. „Die Aufgabe ist, den hier notwendigen Schutz junger Menschen mit ihren digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen in Ausgleich zu bringen. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“

Digitale Umgebungen müssten allerdings dringend jugendfreundlicher gestaltet werden. „Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornografie, Extremismus: Digitale Risiken sind allgegenwärtig; aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur in den Sozialen Medien gibt“, konkretisierte Judith Simon, Philosophin und Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. „Generative KI, wie Chatbots und Bildgeneratoren, wird zunehmend von Kindern und Jugendlichen genutzt – mit nicht minder gewichtigen Risiken.“ Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und könnte auch dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre informationellen, kommunikativen und emotionalen Bedürfnisse auf Chatbots verlagern, die noch unzureichender reguliert seien.

Der Ethikrat empfiehlt daher ein risikobasiertes Schutzkonzept, das neben Sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht, die jeweiligen Risiken dieser Angebote gezielt analysiert und dafür an die Höhe des Risikos angepasste Schutzmaßnahmen etabliert. „Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage“, sagte Frister.

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„Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.“ Die EU-Kommission habe zwar damit begonnen, die Einhaltung der Vorgaben des Digital Services Act zum Schutz Minderjähriger verstärkt einzufordern. „Dieser Weg muss jedoch gegen alle Widerstände konsequent weiter beschritten und von unterstützt werden“, ergänzte Judith Simon. Darüber hinaus sei es dringend notwendig, den Schutz von Minderjährigen auch auf KI-Anwendungen wie Chatbots oder Bildgeneratoren zu erstrecken und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu modernisieren.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stellungnahme des Deutschen Ethikrats am 11.06.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Der Ethikrat lehnt ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ab.
  • Es wird ein risikobasiertes Schutzkonzept für digitale Angebote empfohlen, das gezielte Schutzmaßnahmen etabliert.
  • Die Umsetzung der Vorgaben des Digital Services Act zur Gefahrenreduktion für Kinder muss effektiver erfolgen und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Ethikrat bezieht sich auf Kinder und Jugendliche in Deutschland
  • Digitale Risiken wie Cybermobbing, Gewalt, und Suchtförderung betreffen alle Nutzer
  • Empfehlungen für ein risikobasiertes Schutzkonzept, framing ab Februar 2024 (Digital Services Act)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ablehnung eines pauschalen Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche
  • Notwendigkeit, digitale Umgebungen jugendfreundlicher zu gestalten
  • Risiken durch digitale Inhalte, einschließlich Cybermobbing und generativer KI

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Ethikrat empfiehlt ein risikobasiertes Schutzkonzept für digitale Angebote.
  • Vorgaben zur Reduzierung von Gefahren für Kinder und Jugendliche müssen effektiver umgesetzt werden.
  • Schutzmaßnahmen sollen auch auf KI-Anwendungen wie Chatbots ausgeweitet werden.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH